Energieeffizienz-Ausschreibung Jänner 2026
Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Betrieben
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen deren Investitionsmaßnahmen die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Förderungszweck
Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung
Förderungsgegenstand
Gefördert werden:
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
- Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)
- Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)
- Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser
Die Förderungsvergabe im vorliegenden Programm umfasst Maßnahmen ab einer Investitionssumme von 1,0 Mio. Euro. Durch die eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Die gewährte Förderung entspricht der benötigten Förderung laut Förderungsgebot ist aber durch die nachfolgenden Bedingungen beschränkt:
- Die Förderung darf 180 Euro pro Megawattstunde geplanter Endenergieeinsparung pro Jahr nicht übersteigen.
- Die Förderung darf maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten betragen.
- Die Förderung ist mit 2,5 Mio. Euro pro Projekt begrenzt.
Einreichung
Eine Einreichung/Gebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über die Webseite der Förderabwicklungsstelle von 8. Jänner bis 9. März 2026, 12:00 Uhr (MEZ) möglich: Onlineantrag Energieeffizienz-Ausschreibung
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.