Energieeffizienz-Ausschreibung
Förderbare Maßnahmen für mehr Energieeffizienz
Einstellungen
Förderungswerber
Alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen deren Investitionsmaßnahmen die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Förderungszweck
Anreize für Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden:
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
- Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)
- Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)
- Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser
Durch die eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 1,0 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden.
Ausschlussgrund
Maßnahmen unter der Investitionssumme von 1 Mio EUR und Endenergie-Einsparung weniger als 1 GWh/Jahr
Art und Ausmaß der Förderung
Für diese Ausschreibung steht ein Ausschreibungsbudget von 9 Mio EUR zur Verfügung.
Bei dem wettbewerblichen Verfahren wird die Reihung der Förderungsanträge wird innerhalb des ausgeschriebenen Budgets nach aufsteigenden „Förderungskosten“ (Euro/MWh) ermittelt, wobei die schnelle Umsetzung der Maßnahmen und damit die rasche Erzielung von Endenergieeinsparungen zu einem Vorteil bei der Reihung führt.
Die Förderhöhe entspricht der benötigten Förderung laut Förderungsgebot, ist aber mit 180 Euro pro MWh geplanter Endenergieeinsparung pro Jahr, mit maximal 50% der förderungsfähigen Kosten sowie mit 2,5 Mio EUR pro Projekt begrenzt.
Anmerkung
- Die Einreichung der Antragsunterlagen für die Energieeffizienz-Ausschreibung erfolgt online bei der Abwicklungsstelle und muss bis spätestens 12.10.2026, 12:00 Uhr (CEST) erfolgen.
- Bitte beachten Sie, dass das Ansuchen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle einlangen muss.
- Beachten Sie auch, dass nur fristgerecht und vollständig bei der Abwicklungsstelle eingereichte Förderansuchen berücksichtigt werden. Jede Antragstellung ist nach dem Absenden endgültig.
Webinare der KPC
- 14.07.2026 – 10:00 Uhr
- 17.09.2026 – 10:00 Uhr
Die Webinare werden via MS-Teams abgehalten. Der Besprechungslink wird ca. 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn hier veröffentlicht.
Einreichung
Einreichung startenRichtlinientext als PDF
Download RichtlinientextDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.