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Seitenansicht einer Person in Arbeitskleidung mit Schutzbrille vor einer CNC-Maschine. Die Person schaut konzentriert auf den Bildschirm der Maschine. Im Hintergrund ist eine Industriehalle mit weiteren Arbeitenden Personen und Maschinen zu sehen.
© Drazen | stock.adobe.com

Energieeffizienz-Ausschreibung Jänner 2026

Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Betrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
8. Jänner bis 9. März 2026 (12:00 Uhr)
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen deren Investitionsmaßnahmen die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen.

Förderungszweck 

Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung

Förderungsgegenstand

Gefördert werden:

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
  • Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)
  • Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)
  • Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser

Die Förderungsvergabe im vorliegenden Programm umfasst Maßnahmen ab einer Investitionssumme von 1,0 Mio. Euro. Durch die eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die gewährte Förderung entspricht der benötigten Förderung laut Förderungsgebot ist aber durch die nachfolgenden Bedingungen beschränkt:

  • Die Förderung darf 180 Euro pro Megawattstunde geplanter Endenergieeinsparung pro Jahr nicht übersteigen.
  • Die Förderung darf maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten betragen.
  • Die Förderung ist mit 2,5 Mio. Euro pro Projekt begrenzt.

Einreichung

Eine Einreichung/Gebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über die Webseite der Förderabwicklungsstelle von 8. Jänner bis 9. März 2026, 12:00 Uhr (MEZ) möglich: Onlineantrag Energieeffizienz-Ausschreibung

Richtlinientext

KOMMUNAL KREDIT PUBLIC CONSULTING: Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Betrieben | Energieeffizienz-Ausschreibung Jänner 2026 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.