Steiermark: Fernwärme-Heizungsumstellung in Graz
Umweltförderung für die Umstellung der Wohnungsheizung nach sozialen Einkommenskriterien
Einstellungen
Förderungswerber
Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), die sich nach den Bestimmungen dieser Förderungsrichtlinie um eine Förderung der Stadt Graz bewerben und bei Erfüllung aller Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind.
Förderungszweck
Diese Förderung dient der Reduzierung von Emissionen und der Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Raumheizung und der Warmwasserbereitung.
Förderungsgegenstand
Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Umstellung der Wohnungsheizung inklusive Warmwasserbereitung auf Fernwärme nach sozialen Einkommenskriterien.
Art und Ausmaß der Förderung
Es werden jene Aufwendungen gefördert, die sich aus der Umstellung der bisherigen Heizung, bezogen auf die gegenständliche Wohnung, ergeben.
Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig und kann zwischen 30 % und 100 % der anerkannten Investitionskosten betragen.
Der maximale Förderungsbetrag beträgt 7.000 Euro je Haushalt.
Anmerkung
Förderwerber:innen, die eine gültige SozialCard der Stadt Graz besitzen, kann auch ohne Einkommensprüfung eine Förderung zuerkannt werden.
Einreichung
Mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular Heizungsumstellung Förderung (Antrag) und Unterlagen
- Förderungsbestätigung anderer fördernder Stellen
- detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege
- Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872 − 4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.