Oberösterreich: Anschluss an Fern- oder Nahwärme größer oder gleich 100 kW Anschlussleistung
Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze – Voraussetzung, Umfang und Antragstellung
Einstellungen
Förderungswerber
- Unternehmen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
- Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
Förderungsgegenstand
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr im Nicht-Wohnbereich.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder im Sportbereich, unterstützt werden können.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 187, vom 26. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.6.2023.
Anschluss für Neuerrichtung sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
Fördersatz Land
Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen
Anschluss für Altbestand sowie Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
Fördersatz Land
Basisförderung: 35 % der Bundesförderung
KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen
- Die Zuschläge sind kumulierbar. Förderungen sind bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen möglich. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 Prozent der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 Prozent der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
Einreichung
erfolgt beim Land Oberösterreich
Die Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes ist vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, und mit der Angabe über die Höhe der für das Vorhaben gesamten benötigten öffentlichen Finanzierung zu stellen. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln.
Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.
Richtlinientext als PDF
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.