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Nahaufnahme eines Temperaturreglers von einer Heizung
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Fernwärmeanschluss ab 100 kW

Errichtung eines Anschlusses an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärmesysteme

Einstellungen

Geltungsdauer:
unbefristet
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Erneuerbare Energie
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber

Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.

Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

Förderungszweck

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.

Förderungsgegenstand

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Speicher, Boiler
  • Grabungsarbeiten 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit 45 % der förderungsfähigen Kosten beziehungsweise der benötigten Investitionsförderung gemäß Onlineantrag begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.

Anmerkung

Einreichung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung (Unterzeichnung Wärmeliefervertrag), die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Einreichung

Onlineantrag Fernwärmeanschluss

Richtlinientext

KOMMUNAL KREDIT PUBLIC CONSULTING: Informationsblatt Anschluss an Nah-/Fernwärme ≥ 100 kW für Betriebe und Gemeinden


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.