Steiermark: Förderaktion des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels
Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden nur Maßnahmen von Unternehmen, die Ihren Verkaufsschwerpunkt in einer der Branchen der steirischen Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels haben und Mitglied der Fachvertretung sind.
Unternehmen, die im Jahr 2026 Mitglied in der Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels werden, können die Förderaktion 2026 in Anspruch nehmen, wenn die Grundumlage für das betreffende Jahr (in vollem Umfang) entrichtet wurde.
Förderungsgegenstand
Print-, Online- und Radiowerbung, Digitalisierung, Kongress- und Messeausstellungen, Weiterbildung sowie die Ausbildung und Aufnahme eines Lehrlings werden unterstützt:
- Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften etc.
- Digitalisierung: Homepage- und Webshoperstellung
- Radiowerbung: Spots bei verschiedenen Radiosendern, (z.B.: Ö3, Antenne Steiermark etc.)
- Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, (z.B.: auf www.kleinezeitung.at; meinbezirk.at etc.)
- Kongress- und Messeausstellungen: Stand- und Mietkosten auf einem Kongress/einer Messe
- Ausbildung und Aufnahme eines Lehrlings in den Lehrberufen Foto- und Multimediakaufmann/-frau und Medizinproduktekaufmann/-frau
- Förderbare Weiterbildung: Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung der Unternehmerin/des Unternehmers und seiner Mitarbeiter:innen im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handelsgewerbe in den Branchen Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel (zB: EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Photoshop-Grundkurs, Produktschulungen).
Ausschlussgrund
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
- Anschaffung von Werbemitteln (z.B. Kalender, Flyer, USB-Sticks etc.)
- Anschaffung von Betriebsmitteln (z.B. PC, Laptop etc.)
- Hotelkosten und/oder Reisekosten
- Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich betreffen
- Sprachkurse
- Unternehmen, die mit der Entrichtung der Grundumlage an die Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels im Rückstand sind, sind von der Inanspruchnahme der Förderaktion 2026 ausgeschlossen und werden bei den angebotenen Förderungen nicht berücksichtigt.
Anmerkung
First-Come-First-Serve-Prinzip
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung gilt ausschließlich im Bereich des Handels mit Foto-, Optik- und Medizinprodukten, beträgt 50 % des Nettobetrages, max. jedoch 800,00 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Gefördert werden nur Ausgaben für Maßnahmen die im Kalenderjahr 2026 (Rechnungsdatum) getätigt wurden. Zusätzlich ist für die Auszahlung der Förderung eine Bestätigung hinsichtlich der Parteienförderung zu unterzeichnen, welche wir Ihnen bei Beantragung übermitteln.
Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits vorzeitig ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden. Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge Ihres Einlangens bearbeitet! Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Einreichung
Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, übersenden Sie uns bitte auf dem Postweg bzw. per E-Mail folgende Unterlagen:
- Antragsformular | Förderaktion 2026 (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt)
- Rechnungskopie(n)
- Zahlungsbestätigung(en)
- Nachweis der Maßnahme(n)
- Bei Werbung: Belegexemplar des Inserates/der getätigten Werbung z.B. in Form eines Fotos/Screenshots
- Bei einer Messe bzw. einem Kongress: Foto vom Stand
- Bei Aufnahme eines Lehrlings: Kopie des Lehrvertrags
- Bei Weiterbildung: Teilnahmebestätigung der Weiterbildungsmaßnahme
Ihr Förderansuchen kann nur bearbeitet und berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen vollständig und leserlich (druckfähig) bis zum 15. Dezember 2026 in der Fachvertretung einlangen.
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzung und nach Maßgabe vorhandener Fördermittel der Förderbetrag umgehend überwiesen.
Für weitere Fragen zur Förderaktion und zur Abklärung der Förderbarkeit steht Ihnen die Fachvertretung gerne zur Verfügung:
Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels
T +43 316 601 572
M 316@wkstmk.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.