Steiermark: Förderaktion des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels
Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen, die ihren Verkaufsschwerpunkt in der steirischen Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels.
Förderungsgegenstand
Print-, Online- und Radiowerbung, Homepage- und Webshoperstellung, Kongress- und Messeausstellungen, Weiterbildung sowie die Ausbildung und Aufnahme eines Lehrlings.
Ausschlussgrund
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
- Anschaffung von Werbemitteln (z.B. Kalender, Flyer, USB-Sticks etc.)
- Anschaffung von Betriebsmitteln (z.B. PC, Laptop etc.)
- Hotelkosten und/oder Reisekosten
- Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich betreffen
- Sprachkurse
Anmerkung
First-Come-First-Serve-Prinzip
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss i.H.v. 50 % des Nettobetrages, max. 800 Euro pro Unternehmen und Jahr
Einreichung
Mittels ausgefüllten Formulars Förderantrag: Förderung für Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung im Jahr 2026 | Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels, samt erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2026 bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels
Telefon: +43 316/601 − 572
E-Mail: 316@wkstmk.at
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.