Steiermark: Weiterbildungs-Förderung für Mitglieder der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage
Unterstützung für Fachkurse und Bildungsmaßnahmen
Einstellungen
Förderungswerber
Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage
Förderungszweck
Qualitätssteigerung
Förderungsgegenstand
Weiterbildungsmaßnahmen
Ausschlussgrund
Diese Förderungen gelten für alle
Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.
Art und Ausmaß der Förderung
Mitglieder der Landesinnung sowie für deren Mitarbeiter können folgendes beantragen:
- Fachausbildungen von 40 bis 249 Lehreinheiten: 100,00 Euro
- Fachausbildungen ab 250 Lehreinheiten in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik oder Massage: 300,00 Euro
Unbedenklichkeitsnachweis
- Einmalige Subvention: 240,00 Euro
Diabetischer Fuß (mindestens 90 Lehreinheiten)
- Einmalige Subvention: 240,00 Euro
Lehrlinge
- Positive Absolvierung der Berufsschule | pauschalierte Subvention: 200,00 Euro | im Jahr des Berufsschulbesuches − nach Vorlage des Zeugnisses
Anmerkung
Die Förderung gilt für alle Einreichungen ab dem 24.03.2026 für nachgewiesene Ausgaben rückwirkend ab 01.01.2025. Alle vor dem 24.03.2026 eingereichten Förderanträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Einreichung
Nach Projektabschluss inkl. Einzahlungsbestätigung sowie Bestätigung zur absolvierten Weiterbildungsmaßnahme bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage
E-Mail: fkm@wkstmk.at
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage der jeweiligen Nachweise (z. B. Zeugnisse, Ausbildungsnachweise und Zahlungsbestätigungen).
Näheres finden Sie auf der Seite Ihrer Innung. Förderungen Steiermark - WKO
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.