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Person mit grünen Gummihandschuhen steht auf Baugerüst vor Hausfassade blickt nach oben und greift nach schwarzweiser Isoliermatte, im Hintergrund Isolierpaneele an Hausfassade angebracht
© Ingo Bartussek | stock.adobe.com

Thermische Gebäudesanierung: geförderte umfassende Sanierungen

Gebäude müssen älter als 15 Jahre sein

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis auf Widerruf
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Erneuerbare Energie
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber

Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Förderungszweck

Umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches, der Fenster,..

Förderungsgegenstand

Gefördert wird Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50% der beheizten Bruttogrundfläche), deren Energieeffizienz im Bestand der Klasse D oder schlechter entspricht. Das betroffene Gebäude muss älter als 15 Jahre sein.  

Art und Ausmaß der Förderung

Abhängig von der Sanierungsqualität und der Unternehmensgröße bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten

Anmerkung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Einreichung

Onlineantrag Thermische Gebäudesanierung, Fassaden- und Gebäudebegrünung 

Richtlinientext

KOMMUNAL KREDIT PUBLIC CONSULTING:Informationsblatt Thermische Gebäudesanierung für Betriebe und Gemeinden | Umfassende Sanierungen für Nicht-Wohngebäude


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.