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Mehrspurige Straßen sind in der Mitte durch Betonpfeiler getrennt. Auf den linken Straßen sind viele helle Linien dicht neben- und übereinander gelegt. In der rechten Bildhälfte viele rote.
© Babaroga | stock.adobe.com

Oberösterreich: Umweltfreundliche Straßenbeleuchtung – Lichteffizienz

Förderprogramm für nachhaltige Beleuchtung 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

  • Unternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind, 
  • unternehmerisch tätige Organisationen, konfessionelle Einrichtungen sowie Vereine, 
  • Körperschaften öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften (mit Ausnahme des Bundes und der mehrheitlich in seinem Eigentum stehenden juristischen Personen).

Förderungsgegenstand

Neben dem Finanzierungsinstrument Contracting wird die Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem „Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung“ bei Gemeinden im Rahmen eines Einsparcontracting-Projektes finanziell unterstützt. 

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Einreichung 

online beim Land OÖ

Die Antragstellung erfolgt im Wege des OÖ Energiesparverbandes, Landstraße 45, 4020 Linz. 

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.