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Begrünter Balkon einer Wohnung im letzten Stock eines Hauses
© rogez | stock.adobe.com

Lebendiges Grätzl

Förderprogramm stärkt Nahversorgung und belebt leerstehende Geschäftslokale in Wiener Grätzln.

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.03.2026 bis 31.12.2026
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Digitalisierung
Gründung
Nachfolge
Nahversorgung

Förderungswerber 

Kleinunternehmen mit operativer Tätigkeit und einer Betriebsstätte in Wien.

  • Kleinstunternehmen < 10 Mitarbeiter:innen und max. 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 2 Mio Euro Bilanzsumme
  • Kleinunternehmen < 50 Mitarbeiter:innen und max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 10 Mio. Bilanzsumme
  • Gründer:innen (Gründungen müssen bis 6 Monate nach Förderzusage nachgewiesen werden)

Förderungszweck 

Die Förderung zielt darauf ab,

  • die Qualität, Quantität und Vielfalt des Angebotsmix von Produkten und Dienstleistungen durch einen ausgewogenen Branchenmix im Grätzl zu optimieren,
  • die Aufenthaltsqualität im Grätzl durch die Attraktivierung des Erscheinungsbilds von Geschäftslokalen in der Erdgeschoßzone zu erhöhen,
  • Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen, um Wettbewerbsfähigkeit, Sichtbarkeit, Effizienz und Kundenbindung zu steigern
  • leerstehende Geschäftslokale durch Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme eines Betriebes zu beleben,
  • wirtschaftliche Effekte wie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Umsatzsteigerung und Standortstabilität zu erzielen,
  • ökonomisch und ökologisch nachhaltige Investitionen und Geschäftsmodelle zu unterstützen.

In diesem Förderprogramm wird das Fokusthema Beschäftigung der Rahmenrichtlinie adressiert.

Förderungsgegenstand

Förderbar sind Projekte mit wirtschaftlich nachhaltigem Geschäftsmodell, die den klimapolitischen Zielen der Stadt Wien entsprechen, unternehmerische Herausforderungen adressieren und eine langfristige wirtschaftliche Perspektive aufweisen.

Förderbare Maßnahmen sind unter anderem:

  • Projekte zur Reduktion von Leerstand
  • Projekte, die zur Belebung von Geschäftslokalen beitragen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen leer stehen, werden mit einer erhöhten Förderquote unterstützt.
  • Projekte in Zielgebieten
  • Ebenfalls mit einer erhöhten Förderquote werden Projekte, die sich in ausgewiesenen Zielgebieten befinden, gefördert.
  • Durchführung von baulichen Maßnahmen, die das Erscheinungsbild der Betriebsstätte verbessern und zu einer optischen Aufwertung beitragen. 
  • Investitionen in Geräte und Maschinen zur    Verbesserung von Qualität, Quantität oder Vielfalt des Angebotsmix von Produkten und Dienstleistungen. 
  • Digitalisierungsmaßnahmen wie z. B. Bestell- und Warenwirtschaftssysteme, Digitalisierung von Prozessen, Einsatz von KI, Cloudlösungen und Datensicherheit. 
  • Verbesserung der Geschäftseinrichtung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. 

Förderbare Kosten

  • Bauliche Maßnahmen: Maßnahmen zur Attraktivierung des Geschäftslokales (innen und außen)
  • Materielle und immaterielle Investitionskosten: Geräte und Maschinen, Warenwirtschaftssysteme, Digitalisierungskosten, Geschäftseinrichtung
  • Externe Dienstleistungen: Kosten für Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen, Dienstleistungen baulicher Maßnahmen

Nicht förderbare Kosten

  • Einzelmaßnahmen
    • Mietkosten
    • Ablösen
    • Standardharware (PC, Tablet, Mobiltelefon)
    • aktivierte Eigenleistung
    • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
    • Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto
  • Ausschlussgrund 
    • Vereine  sind lt. Richtlinie nicht antragsberechtigt
    • Projekte und Förderanträge die nicht der Rahmenrichtlinie oder den Kriterien dieses Förderprogrammes entsprechen.

Art und Ausmaß der Förderung

Maximale Fördersumme: Pro Unternehmen max. 20.000,-- Euro einmalig innerhalb der Projektlaufzeit von 2 Jahren.

  • 35 % für Projekte zur Leerstandsreduktion, bei denen das Geschäftslokal bei Antragstellung seit mindestens sechs Monaten leer steht
  • 35 % für Projekte, die innerhalb ausgewiesener Zielgebiete umgesetzt werden
  • 25% für alle anderen Projekte

Anmerkung 

  • Es kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
  • Mit dem Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen werden.
  • Mindestbemessungsgrundlage: 7.500,-- Euro

Einreichung 

Onlineeinreichung

Richtlinientext als PDF 

Fördercockpit der Wirtschaftsagentur Wien − Downloads 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.