Tirol: Innovation in KMU
Stärkung der Innovationskraft von Klein- und Mittelunternehmen in Tirol
Einstellungen
Förderungswerber
Fördernehmer*innen im Rahmen des Förderschwerpunktes Innovation in KMU können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Pro Unternehmen kann jedes Jahr ein Projekt (es zählt das Datum der Einreichung) gefördert werden. In diesem Zusammenhang muss es sich dabei um ein Vorhaben mit neuen technischen Herausforderungen handeln, welches sich auch inhaltlich signifikant von vorhergehenden Projekten unterscheidet
Förderungszweck
Das Ziel der Tiroler Innovationsförderung liegt vor allem darin, eine höhere Innovations- und Technologieentwicklungstätigkeit der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zu erreichen. Die Zielsetzungen lauten im Einzelnen:
- Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und damit einhergehend nachhaltiges Wachstum der Tiroler Wirtschaft,
- Aufbau einer strategischen Innovationskultur in Unternehmen durch gezielte Steuerung von Innovationsprozessen,
- Verbesserung des Know-how- und Technologietransfers zwischen vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie sonstigen F&EInstitutionen,
- Initiierung von Kooperationen zwischen Unternehmen und im Besonderen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der Wissenschaft,
- Erhöhung der Beteiligung von Tiroler Unternehmen an nationalen und EU-weiten Förderprogrammen sowie
- Etablierung der (kooperativen) Innovationsförderung auch als regionales Entwicklungsinstrument, um periphere Tiroler Wirtschaftsregionen mit dem Zentralraum zu vernetzen
Förderungsgegenstand
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Innovation in KMU werden Projekte gefördert, welche der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.
Die experimentelle Entwicklung kann umfassen:
- die Entwicklung und den Bau funktionaler Prototypen,
- Demonstrationsmaßnahmen,
- Pilotprojekte,
- die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld (z. B. Feldtests unter realen Bedingungen).
Voraussetzung ist, dass das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gezielt weiterzuentwickeln.
Nicht zur experimentellen Entwicklung gehören hingegen routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen auch nicht an digitalen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie an anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen.
Nicht förderbar sind zudem Vorhaben, deren technische Herausforderungen sich nicht signifikant vom derzeitigen Stand der Technik unterscheiden. Darunter fällt auch die ausschließliche Anwendung bereits bestehender Technologien.
Art und Ausmaß der Förderung
Projekte von Kleinst- und Kleinunternehmen werden mit max. 50 % der förderbaren Projektkosten, bis zu einer Höchstbemessungsgrundlage von 30.000 Euro, gefördert (Förderkategorie 1).
Projekte von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen werden mit max. 40 % der förderbaren Projektkosten, bis zu einer Höchstbemessungsgrundlage von 100.000 Euro, gefördert (Förderkategorie 2).
Sollte die Höchstbemessungsgrundlage der jeweiligen Förderkategorie überschritten werden, so erfolgt die Förderung mit der Förderquote der entsprechend nächsten Kategorie.
Anmerkung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512/508-2402
F +43 512/508-742421
M: wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.