Niederösterreich: regionale Schwerpunkte – Investitionsförderung Qualität Gewerbe
Investitionen in innovative Anlagegüter über 1.000.000 Euro
Einstellungen
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie große Unternehmen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit in einem Regionalfördergebiet begründen.
Förderungszweck
Im Zentrum stehen Projekte, die Innovationen sowie Forschung und Entwicklung zur Umsetzung und Marktreife bringen.
Förderungsgegenstand
Förderbar sind Kosten einer Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden z.B.:
- Rechnungen, die nicht auf die FörderungswerberInnen lauten,
- Skonti und Rabatte,
- Kosten für den Erwerb von Grundstücken,
- Gebühren und Abgaben,
- Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten,
- Patentkosten,
- Kosten für den Erwerb von beweglichen Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen,
- Ersatz bestehender Baulichkeiten oder Anlagen ohne signifikanten Qualitätssprung oder solche, die lediglich aus Kapazitätserweiterungen bestehen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird abhängig von der Erfüllung der Qualitätskriterien als Zuschuss in Höhe von maximal 5 % der förderbaren Kosten bei einer Investitionssumme ab 1 Mio. Euro vergeben.
Eine Zuschusshöhe von max. 10 % kann dann vergeben werden, wenn die Kriterien für einen der beiden folgenden Boni erfüllt sind. Die beiden Boni sind nicht kombinierbar:
- Ein ÖKO-Bonus wird in Höhe von zusätzlichen 5 % vergeben, wenn neben den sonstigen Qualitätskriterien das Projekt entweder die Revitalisierung einer ehemals stillgelegten Betriebsstätte ohne zusätzliche Flächenversiegelung zum Inhalt hat und/ oder zu einer unmittelbaren, nachhaltigen Schaffung von mehr als 10 „Green Jobs“ (auf Basis Vollzeitäquivalent) im antragstellenden Unternehmen führt.
- Ein Digitalisierungs-Bonus wird in Höhe von zusätzlichen 5 % vergeben, wenn eine innovative Digitalisierungskompenente bestimmender Bestandteil des Vorhabens ist.
Anmerkung
Das Vorhaben hat definierte Qualitätskriterien zu erfüllen in den Bereichen:
- Arbeitsplatzentwicklung
- Kapazitätsentwicklung
- Qualitätsverbesserungen/Angebotserweiterung/neue Zielgruppen
- Nachhaltigkeit des Vorhabens/des Unternehmens
- Innovation im Betrieb
Der schriftliche Förderantrag ist, bevor mit den Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit (Bestellungen, Auftragserteilungen) begonnen wird, zu stellen.
Kontakt zur Förderstelle (Land NÖ)
- Julia Eder
E-Mail: julia.eder@noel.gv.at
Telefon: +43/2742/9005 − 16112 - Andrea Köck
E-Mail: andrea.koeck@noel.gv.at
Telefon: +43/2742/9005 − 12130 - Frederike Quarda
E-Mail: frederike.quarda@noel.gv.at
Telefon: +43/2742/9005 − 16124 - Gerda Steinbacher
E-Mail: gerda.steinbacher@noel.gv.at
Telefon: +43/2742/9005 − 16101
Einreichung
Der Antrag ist online über das Wirtschaftsförderungs-Portal des Landes NÖ zu stellen: Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ − Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Richtlinientext als PDF
Regionale Schwerpunkte: Investitionsförderung Qualität
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.