Steiermark: Interessenvertretung der Buch- und Medienwirtschaft fördert Lesungen und Lesereisen
Förderung des Service Centers für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen
Einstellungen
Förderungswerber
Buch- und Medienhändler der Fachgruppe der Buch- und Medienwirtschaft
Förderungszweck
Freude an Literatur, am Lesen und Schreiben von Kindern und Jugendlichen wecken
Förderungsgegenstand
Förderung von Lesungen, wenn
- die Autorin/der Autor zeitgerecht schriftlich und ausschließlich über das
Service Center gebucht wird - diese vom Service Center mit der Autorin/dem Autor vereinbart werden. Von einer Lesereise
wird dann gesprochen, wenn eine Autorin/ein Autor mindestens 3 aufeinander folgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von/m Service Center:
- 20 Euro pro Lesung (max. 9 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr)
- max. 150 Euro Zuschuss zu Reisekosten Autoren
- max. 50 Euro pro Nächtigung
Fachgruppe Steiermark:
- 20 Euro pro Lesung (max. 9 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr)
Anmerkung
Das Service Center für Leseförderung fördert insgesamt 15 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr.
Einreichung
Mittels Antragsformular bis spätestens 6 Monaten nach Abschluss der Lesungen im Service Center für Leseförderung, erhältlich bei
Wirtschaftskammer Steiermark
Telefon: +43 316 601 549
E-Mail: servicecenter.lesefoerderung@wkstmk.at
Richtlinientext
Förderrichtlinien für Lesereisen Steiermark
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.