Oberösterreich: Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen
Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Anlagen – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung
Einstellungen
Förderungswerber
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
Förderungsgegenstand
Gefördert wird die vorzeitige Fertigstellung von Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen in gewerblich genutzten Gebäuden zur
- Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (Primärmaßnahmen)
- größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen (Sekundärmaßnahmen)
- Reduktion luftverunreinigender Stoffe gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM2,5 und oder von NO2
- Fassung und Behandlung von diffusen Staubemissionen, falls noch keine entsprechende Luftbehandlungsanlage besteht
- Verbesserung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen
- Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, -geräten und Sonderfahrzeugen gemäß der VERT-Filterliste des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU, welche ausschließlich in Oberösterreich eingesetzt werden
Art und Ausmaß der Förderung
Bis 30 % der von der Kommunalkredit Public Consulting gewährten Bundesförderung einschließlich allfälliger Zuschläge, bei vorzeitiger Fertigstellung mindestens sechs Monate vor Ablauf der vertraglich festgelegten Fertigstellungsfrist.
Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 100.000 Euro limitiert.
Einreichung
erfolgt beim Land Oberösterreich
Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.
Richtlinientext als PDF
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.