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Lachende Person im Portrait in Seitenansicht vor sonnigem blauem Himmel mit Wolken zieht sich mit einer Hand Mundnasenschutz vom Gesicht
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Oberösterreich: Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen

Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Anlagen – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung

Einstellungen

Geltungsdauer:
1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber 

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe

Förderungsgegenstand

Gefördert wird die vorzeitige Fertigstellung von Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen in gewerblich genutzten Gebäuden zur

  • Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (Primärmaßnahmen)
  • größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen (Sekundärmaßnahmen)
  • Reduktion luftverunreinigender Stoffe gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM2,5 und oder von NO2
  • Fassung und Behandlung von diffusen Staubemissionen, falls noch keine entsprechende Luftbehandlungsanlage besteht
  • Verbesserung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen
  • Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, -geräten und Sonderfahrzeugen gemäß der VERT-Filterliste des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU, welche ausschließlich in Oberösterreich eingesetzt werden 
Hinweis
Eine Maßnahme gilt als vorzeitig abgeschlossen, wenn sie mindestens sechs Monate vor der im Bundesprogramm vertraglich festgelegten Fertigstellungsfrist vollständig umgesetzt und abgenommen wurde.

Art und Ausmaß der Förderung 

Bis 30 % der von der Kommunalkredit Public Consulting gewährten Bundesförderung einschließlich allfälliger Zuschläge, bei vorzeitiger Fertigstellung mindestens sechs Monate vor Ablauf der vertraglich festgelegten Fertigstellungsfrist.

Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 100.000 Euro limitiert. 

Hinweis
Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gemäß Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewähren. Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.