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Detailansicht von Batterien
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Steiermark: Ökofonds Ausschreibung für innovative Energiespeicher und innovative Systemintegration 

Für neue Energiespeicher, die über den Stand der Technik hinausgehen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Garantie oder Haftung
Thema:
CSR & Nachhaltigkeit
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Förderungsnehmer:innen können Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, Energiegemeinschaften usw. sein.

Förderungszweck

Unterstützung von Wärme- und Stromspeicher, die über den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich eingesetzter Materialien, Nutzungsart oder Systemintegration hinausgehen.

Förderungsgegenstand

Modul 1: Innovatives Umsetzungskonzept

Planungen für die unter Modul 2 angeführten Fördergegenstände

Modul 2: Umsetzung

Konkrete Umsetzungen/Investitionen:

  1. In die Neuerrichtung von innovativen Energiespeichern (TRL 7 & 8) oder
  2. für Second-life Speichersysteme.

Art und Ausmaß der Förderung

Modul 1:  Innovatives Umsetzungskonzept

Zuschuss bis zu 80 % der Konzeptkosten bzw. mind. 15 % der der voraussichtlichen Investitionskosten bzw. max. 10.000 Euro für Kleinst- und Kleinunternehmen. (70 % für mittlere und 60 % für alle anderen)

Modul 2: Umsetzung  

Zuschuss bis zu 50 % der umweltrelevanten Mehrkosten bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro für Kleinst- und Kleinunternehmen. (40 % für mittlere und 30 % für alle anderen) Planungskosten bis max. 10 % der Gesamtinvestition, max. Förderungsintensität 250.000 Euro.

Anmerkung

Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch das Land Steiermark in Anspruch genommen werden.

  • max. Projektlaufzeit: 18 Monate
  • Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Es handelt sich hierbei um KEINE De-minimis Förderung.

Einreichung

Vor Projektbeginn ab 1. Juli 2026 ausschließlich online per Antragsformular.

Fristen 

  • Modul 1: Einreichfrist endet am 31. Oktober 2026.
  • Modul 2: Einreichfrist endet am 31. Juli 2027.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 − Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Klimaschutz
Landhausgasse 7
8010 Graz

Telefon: +43 316/877 − 4351
Fax: +43 316/877 − 3780
E-Mail: oekofonds@stmk.gv.at
Ökofonds Steiermark

Informationen auch bei:

Energie Agentur Steiermark
Ing.in Sabine Putz
Telefon: +43 316 269700 − 75
E-Mail: sabine.putz@ea-stmk.at

Richtlinientext

Ökofonds: Innovative Energiespeicher


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.