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Detailansicht einer Hand, die Gerät mit Mikrofon und Display mit Nummer 55.8 zur Lärmmessung hält, im Hintergrund verschwommen Straße mit Auto
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Sonstige Umweltschutzmaßnahmen

Lärmschutzmaßnahmen, Reduktion klimarelevanter Gase, Pilot- oder Demonstrationsanlagen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Unbefristet
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber 

Förderungsmittel für sonstige Umweltschutzmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderungszweck 

Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Investitionsförderungsrichtlinie 2022 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.

Förderungsgegenstand

  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
  • Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
  • Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
  • Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung beträgt bis zu 40 % der förderungsfähigen Kosten.

Einreichung 

Richtlinientext

KOMMUNAL KREDIT PUBLIC CONSULTING: Informationsblatt Sonstige Umweltschutzmaßnahmen


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.