Steiermark: Energie!Gewinn Förderung zur Eigenstromspeicherung
Förderungsaktion für steirische Unternehmen zur Speicherung selbst erzeugter erneuerbarer Energie
Einstellungen
Förderungswerber
Steirische Betriebe, die selbst erzeugten erneuerbaren Strom gezielt speichern und effizient im eigenen Unternehmen nutzen.
Förderungszweck
betriebliche Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie
Förderungsgegenstand
Die Förderung richtet sich auf Investitionen in Speicherlösungen sowie kombinierte Systeme zur Eigenstromerzeugung und -nutzung im Betrieb.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderhöhe variiert je nach Unternehmensgröße und beträgt für
- Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Mitarbeiter:innen) – 50 %,
- mittelgroße Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter:innen – 40 % und
- Großunternehmen – 30 %
der anrechenbaren Projektkosten.
Der Umfang des Projekts muss bei KMU mindestens 50.000 Euro und bei Großunternehmen mindestens 100.000 Euro betragen. Eine zusätzliche Beihilfe für das gleiche Projekt kann nicht in Anspruch genommen werden (keine Doppelförderungen).
Anmerkung
Die Förderungsaktion setzt die Maßnahme „Förderung der betrieblichen Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie“ im Rahmen des Programms EFRE & JTF – Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 um.
Einreichung
Ab 18. Februar 2026 über das Portal der SFG
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Richtlinientext
SFG: Eigenstrom speichern, Wettbewerbsfähigkeit stärken: SFG unterstützt „Energie!Gewinn“
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.