Zum Inhalt springen
Auf einem Tisch sind fünf, unterschiedlich hohe Münzstapel, ein aufgeklappter Laptop, ein Notizbuch, auf dem ein Taschenrechner ist sowie die Hände einer Person. Die rechte Hand hält eine leuchtende Glühbirne, die linke einen Stift
© Nuttapong punna | stock.adobe.com

Wärmerückgewinnung ≥ 100 kW

Förderung für Maßnahmen zur Anlagen- und Prozessoptimierung

Einstellungen

Geltungsdauer:
unbefristet
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderungszweck

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderungsgegenstand

  • Wärmetauscher
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
  • Free Cooling Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher, Kältequelle (zum Beispiel Erdsonden)
  • Pufferspeicher
  • Pumpen/Motoren/Kompressoren/Frequenzumrichter
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Demontage und Entsorgung für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile und Leistungen, sowie bauliche Änderungsmaßnahmen, die von unabdingbarer Notwendigkeit sind.

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Art und Ausmaß der Förderung

Projekte mit Investitionskosten bis zu 150.000 Euro

  • 15 % der Förderungsbasis für Großunternehmen
  • 20 % der Förderungsbasis für mittlere Unternehmen
  • 25 % der Förderungsbasis für kleine Unternehmen.

Die Förderung ist mit 750 Euro pro eingesparter beziehungsweise vermiedener Tonne CO2 sowie der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.

Anmerkung

Es erfolgt eine Unterscheidung nach förderfähigen Investitionskosten bis zur Grenze von 150.000 Euro. Bei Projekten unterhalb dieser Grenze entspricht die Förderbasis den Investitionskosten. Die Ermittlung der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten wird bei Maßnahmen über 150.000 Euro anhand des Kontrafaktischen Szenarios vorgenommen.

Einreichung 

Onlineantrag Energiesparen in Betrieben 

Richtlinientext

KOMMUNAL KREDIT PUBLIC CONSULTING: Informationsblatt Energiesparmaßnahmen in Betrieben und Gemeinden


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.