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Zwei Personen sitzen hinter einem Tisch. Vor ihnen ist ein aufgeklappter Laptop. Beide blicken darauf. Über dem Bild ist eine Grafik eines Kreises, in dem verschiedene Linien und Punkte sind, die ein Gehirn darstellen.
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Steiermark: Förderung des Landesgremiums Lebensmittelhandel für KI-Führerschein

Förderaktion für Kurskosten zum Führerschein für künstliche Intelligenz

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2025 bis 30.6.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Digitalisierung
Innovation

Förderungswerber

Diese Förderung gilt ausschließlich für aktive Mitglieder des Landesgremiums des Lebensmittelhandels in der Steiermark. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Lebensmittelhandels bestehen.

Ausnahme für Neugründer: Nach einjähriger aktiver Mitgliedschaft im Landesgremium besteht die Möglichkeit, um Förderung für das Antragsjahr und zusätzlich für das vorangegangene Gründungsjahr anzusuchen.

Förderungszweck

Besonders in Zeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz ist es wichtig, am Puls der Zeit zu bleiben. Daher wird der Erwerb eines abgeschlossenen KI-Führerscheins gefördert.

Ausschlussgrund

Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen, kann keine Förderung gewährt werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Gefördert werden 250 Euro pro Betrieb und Jahr, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der KI-Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig abgeschlossen sein.
  • Eine Antragstellung ist erst nach Abschluss des Kurses möglich.

Einreichung

Eine Antragstellung ist erst nach Abschluss des Kurses möglich.

Dem Förderantrag zum KI-Führerschein sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Rechnungskopie eines befugten Anbieters für den KI-Führerschein
  • Zahlungsbestätigung
  • Nachweis über den abgeschlossenen KI-Führerschein

Die vollständigen Unterlagen sind bis spätestens 31.7.2026 zu übermitteln an

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Lebensmittelhandels
Frau Anna Gogg
Telefon: +43 316 601 581
E-Mail: lebensmittelhandel@wkstmk.at

Hinweis
Die Förderung erfolgt bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Fördermittel.
Die Anträge werden nach Einlangen behandelt.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Es handelt sich um eine Deminimis-Förderung, die freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium des Lebensmittelhandels gewährt wird.

 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.