Steiermark: Landesinnung der Tischler und Holzgestalter fördert Mitgliedsbetriebe
Förderung von Gemeinschaftsausstellungen und Messen
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitglieder der Landesinnung der Tischler und Holzgestalter
Förderungszweck
Belebung des Tischlerhandwerks
Förderungsgegenstand
- Gruppenbeteiligung an Gemeinschaftsausstellungen und Messen
- Bezirksaktivitäten: Aktivitäten von Bezirksmeistern mit Werbung für das Tischlerhandwerk
- Gruppen oder Einzelbeteiligung an regionalen Lehrlingsmessen
Ausschlussgrund
- Offene Grundumlagen
- keine Wirkung als Werbeträger für alle steirischen Tischler
- Aktivitäten und Kosten wurden der Innung nicht vor Beginn der Aktivität bekannt gegeben
Im Zweifelsfall entscheidet der Landesinnungsausschuss.
Art und Ausmaß der Förderung
Gruppenbeteiligung von mind. 3 Tischlerbetrieben:
Zuschuss i.H.v. max. 500 Euro pro Jahr und Tischler
Bezirksaktivitäten
Zuschuss i.H.v. max. 3.000 Euro
Regionale steirische Lehrlingsmessen
Zuschuss i.H.v. max. 300 Euro pro Jahr und Tischler
Werbematerial und die Standausstattung im Innungsdesign werden von der Innung zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen sind:
- Gruppe muss Werbeträger für alle steirischen Tischler sein
- Zusammenhängende gemeinsame Aktivitäten und Kosten müssen VOR BEGINN der Ausstellung/Messe bei der Landesinnung eingereicht werden.
Einzelbeteiligung:
- Zuschuss i.H.v. max.150 Euro pro Jahr
- Voraussetzung: Nachweislich Werbung für das steirische Tischlerhandwerk zu betreiben.
Anmerkung
Sämtliche oben angeführte Subventionen können nicht kombiniert werden.
Einreichung
Mittels formlosen Antrages inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Tischler und Holzgestalter
Telefon: +43 316 601 481
E-Mail: karoline.lepold@wkstmk.at
Richtlinientext
Regelungen von Subventionen
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.