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Cooler, lächelnder Tischler mit Bart steht in seiner Werkstatt mit Händen in Hosentaschen
© mavoimages| stock.adobe.com

Steiermark: Landesinnung der Tischler und Holzgestalter fördert Mitgliedsbetriebe

Förderung von Gemeinschaftsausstellungen und Messen

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1. bis 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Kreativwirtschaft

Förderungswerber

Aktive Mitglieder der Landesinnung der Tischler und Holzgestalter

Förderungszweck

Belebung des Tischlerhandwerks

Förderungsgegenstand

  • Gruppenbeteiligung an Gemeinschaftsausstellungen und Messen
  • Bezirksaktivitäten: Aktivitäten von Bezirksmeistern mit Werbung für das Tischlerhandwerk
  • Gruppen oder Einzelbeteiligung an regionalen Lehrlingsmessen

Ausschlussgrund

  • Offene Grundumlagen
  • keine Wirkung als Werbeträger für alle steirischen Tischler
  • Aktivitäten und Kosten wurden der Innung nicht vor Beginn der Aktivität bekannt gegeben 

Im Zweifelsfall entscheidet der Landesinnungsausschuss.

Art und Ausmaß der Förderung

Gruppenbeteiligung von mind. 3 Tischlerbetrieben:

Zuschuss i.H.v. max. 500 Euro pro Jahr und Tischler

Bezirksaktivitäten

Zuschuss i.H.v. max. 3.000 Euro

Regionale steirische Lehrlingsmessen

Zuschuss i.H.v. max. 300 Euro pro Jahr und Tischler 

Werbematerial und die Standausstattung im Innungsdesign werden von der Innung zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen sind:

  • Gruppe muss Werbeträger für alle steirischen Tischler sein
  • Zusammenhängende gemeinsame Aktivitäten und Kosten müssen VOR BEGINN der Ausstellung/Messe bei der Landesinnung eingereicht werden.

Einzelbeteiligung: 

  • Zuschuss i.H.v. max.150 Euro pro Jahr
  • Voraussetzung: Nachweislich Werbung für das steirische Tischlerhandwerk zu betreiben.

Anmerkung

Sämtliche oben angeführte Subventionen können nicht kombiniert werden.

Einreichung

Mittels formlosen Antrages inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Tischler und Holzgestalter
Telefon: +43 316 601 481
E-Mail: karoline.lepold@wkstmk.at

Richtlinientext

Regelungen von Subventionen


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.