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Auf einem Tisch mit weißem Tischtuch stehen gestapelte Teller, Besteck und fünf silberne Speisenwärmer nebeneinander. Vor jedem Behälter liegt eine Zange oder ein größer Löffel auf einem Teller.
© Magryt | stock.adobe.com

Gewerbliche Tourismusförderung des Landes Steiermark

Förderung für Tourismusbetriebe, die der Wirtschaftskammer Steiermark angehören und deren Betrieb sich in einer Tourismusgemeinde befindet

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Strategie- und Umsetzungsberatung

Förderungswerber

Gefördert werden Tourismusbetriebe, die der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, deren zu fördernde Betriebsstätte sich in einer steirischen Tourismusgemeinde befindet und die als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen gelten.

Förderungszweck

Stärkung der steirischen Tourismuswirtschaft durch Anhebung ihrer Wirtschaftskraft, Sicherung der Beschäftigungslage, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderungsgegenstand

Unterstützung von Investitionen und Beratungen, sofern diese eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder eine Anpassung an Markterfordernisse herbeiführen und die touristischen Bereiche Beherbergung, Gastronomie, Umwelt, Sicherheit, Barrierefreiheit betreffen.

Ausschlussgrund

Vorhaben, mit deren Beginn vor Einbringung des Förderantrags bei der Förderstelle des Landes Steiermark oder einer Förderstelle des Bundes begonnen wurde.

Ausgeschlossen sind unter anderem auch Kosten für:

  • Umsatzsteuer,
  • Reparaturen,
  • der Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten,
  • der Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten,
  • Marketing- und Werbekosten,
  • Kosten für eine Homepage (ausgenommen bei Sonderförderungsprogrammen),
  • Betriebsmittel,
  • der Ankauf von Personenkraftwagen,
  • anhängige Insolvenzverfahren,
  • Abgaben und Beitragszahlungen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Projektkostenzuschuss Zinsenzuschüsse/Einmalzuschüsse von 7 % für Investitionen ab 25.000,- Euro bis max. 350.000,- Euro 

  Antragsformular: Projektkostenzuschuss  Richtlinien: Richtlinie Tourismusförderungfonds Stand 28.01.2026.pdf

  • Beteiligungen an Bundesförderungsaktionen (Verstärkerförderung) Anschluss des Landes Steiermark bei positiver Entscheidung der ÖHT 

Innovationsprogramm des Landes Steiermark (Einmal-und Zinszuschüsse):

Zuschüsse von bis zu 10% bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 70.000,- Euro. Bei Investitionsvorhaben von besonderer touristischer Relevanz kann der Zuschuss maximal bis zur jeweils wettbewerbsrechtlich möglichen Höchstgrenze erhöht werden.

Antragsformular: Gewerbliche Tourismusförderung - Schritt 1 von 5

Rechnungszusammenstellung: Belegverzeichnis gewerbl. Tourismusförderung.xlsx

Richtlinie: Richtlinie Innovationsprogramm 2023-2027 Stand 29.01.2026.pdf

Einreichung

VOR Projektbeginn direkt beim

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12, Referat Tourismus
Radetzkystraße 3
8010 Graz

T +43 316 877 4939
michael.schweighofer@stmk.gv.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinie Verstärkerförderungen zu Förderungsaktionen des Bundes der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2023-2027.pdf


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.