Gewerbliche Tourismusförderung des Landes Steiermark
Förderung für Tourismusbetriebe, die der Wirtschaftskammer Steiermark angehören und deren Betrieb sich in einer Tourismusgemeinde befindet
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden Tourismusbetriebe, die der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, deren zu fördernde Betriebsstätte sich in einer steirischen Tourismusgemeinde befindet und die als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen gelten.
Förderungszweck
Stärkung der steirischen Tourismuswirtschaft durch Anhebung ihrer Wirtschaftskraft, Sicherung der Beschäftigungslage, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderungsgegenstand
Unterstützung von Investitionen und Beratungen, sofern diese eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder eine Anpassung an Markterfordernisse herbeiführen und die touristischen Bereiche Beherbergung, Gastronomie, Umwelt, Sicherheit, Barrierefreiheit betreffen.
Ausschlussgrund
Vorhaben, mit deren Beginn vor Einbringung des Förderantrags bei der Förderstelle des Landes Steiermark oder einer Förderstelle des Bundes begonnen wurde.
Ausgeschlossen sind unter anderem auch Kosten für:
- Umsatzsteuer,
- Reparaturen,
- der Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten,
- der Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten,
- Marketing- und Werbekosten,
- Kosten für eine Homepage (ausgenommen bei Sonderförderungsprogrammen),
- Betriebsmittel,
- der Ankauf von Personenkraftwagen,
- anhängige Insolvenzverfahren,
- Abgaben und Beitragszahlungen
Art und Ausmaß der Förderung
- Projektkostenzuschuss Zinsenzuschüsse/Einmalzuschüsse von 7 % für Investitionen ab 25.000,- Euro bis max. 350.000,- Euro
Antragsformular: Projektkostenzuschuss Richtlinien: Richtlinie Tourismusförderungfonds Stand 28.01.2026.pdf
- Beteiligungen an Bundesförderungsaktionen (Verstärkerförderung) Anschluss des Landes Steiermark bei positiver Entscheidung der ÖHT
- zu Krediten des Bundes (OeHT oder ERP-Fonds) in Form von Zinsenzuschüssen und / oder Einmalzuschüssen bis zu 9 % der förderbaren Projektkosten für Investitionsprojekte ab 10.000,- Euro (Untergrenze).
Verstärkerförderung - Bundeskredite - Verwaltung - Land Steiermark - zu Jungunternehmerförderung der ÖHT in Form von Zinsenzuschüssen und / oder Einmalzuschüssen von 5 % (mittlere Unternehmen) und 7,5 % (kleine Unternehmen) der förderbaren Projektkosten für Investitionsprojekte von mind. 50.000,- Euro (Untergrenze) bis max. 500.000,- Euro (Obergrenze). Diese Basisförderung des Landes wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Bund das Vorhaben zumindest in gleicher Höhe verstärkt.
Verstärkerförderung - Jungunternehmer - Verwaltung - Land Steiermark - zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen (Förderungen, Beratungen).
Verstärkerförderung - Unternehmensstabilisierung - Verwaltung - Land Steiermark
- zu Krediten des Bundes (OeHT oder ERP-Fonds) in Form von Zinsenzuschüssen und / oder Einmalzuschüssen bis zu 9 % der förderbaren Projektkosten für Investitionsprojekte ab 10.000,- Euro (Untergrenze).
- Beratungskostenzuschuss von 50% bzw. max. 7.000,- Euro für grundlegende Beratungen wie z.B. Betriebsübergaben, Neupositionierungen usw.
Antragsformular: Beratungskostenzuschussantrag mit DSGVO, Neu 21.11.2023.doc
Richtlinien: Richtlinie Tourismusförderungfonds Stand 28.01.2026.pdf
Innovationsprogramm des Landes Steiermark (Einmal-und Zinszuschüsse):
Zuschüsse von bis zu 10% bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 70.000,- Euro. Bei Investitionsvorhaben von besonderer touristischer Relevanz kann der Zuschuss maximal bis zur jeweils wettbewerbsrechtlich möglichen Höchstgrenze erhöht werden.
Antragsformular: Gewerbliche Tourismusförderung - Schritt 1 von 5
Rechnungszusammenstellung: Belegverzeichnis gewerbl. Tourismusförderung.xlsx
Richtlinie: Richtlinie Innovationsprogramm 2023-2027 Stand 29.01.2026.pdf
Einreichung
VOR Projektbeginn direkt beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12, Referat Tourismus
Radetzkystraße 3
8010 Graz
T +43 316 877 4939
M michael.schweighofer@stmk.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.