Steiermark: Betriebsanlagen-Coaching
Unterstützung im Bereich der Betriebsanlagengenehmigung
Einstellungen
Förderungswerber
Gründer:innen und Mitglieder:innen der Wirtschaftskammer Steiermark, die externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Förderungszweck
Unterstützung der Gründer:innen und der Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Steiermark im Bereich der Betriebsanlagengenehmigung (inkl. Abfall- und Wasserrecht)
Förderungsgegenstand
Beratungsinhalte
- Beratungen zur Notwendigkeit einer Betriebsanlagengenehmigung oder Ausnahme im konkreten Fall
- Beratungen zum Ablauf des Verfahrens und zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen
- Vorbereitung auf Projektsprechtage der Bezirkshauptmannschaften bzw. des Magistrat Graz sowie auf mögliche Begehungen
- Befundung von Spezialproblemstellungen (Wasserrecht, Normen, Stand der Technik etc.)
- Unterstützung bei Vor-Ort-Begehungen/Verhandlungen, bei Projektsprechtagen sowie bei Vorsprachen bei Behörden und Sachverständigen
- Unterstützung bei etwaigen Berufungen gegen Bescheidauflagen oder bei der Erreichung von Fristverlängerungen
- Durchführung der wiederkehrenden Überprüfung einer Betriebsanlage gemäß §82b GewO hinsichtlich Genehmigungsbescheid und gewerberechtlichen Vorschriften
Nicht förderbare Inhalte
- Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (z.B. AStV, VEXAT, VOLV, VOPST, VEMV, SGM) → hierfür besteht die eigene Förderung „AUVA Arbeitnehmerschutzberatung“
Ausschlussgrund
Maßnahmenbeginn vor Antragseinreichung
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss i.H.v. 75 % der externen Beratungskosten bzw. max. 1.200 Euro (netto) bei max. 16 Stunden à 100 Euro (netto) inkl. Nebenkosten
Die Förderung kann einmal jährlich pro Standort in Anspruch genommen werden.
Die Förderung wird aus Mitteln der Wirtschaftskammer Steiermark finanziert und unterliegt den Bestimmungen der EU-„De-minimis-Beihilfen“.
Anmerkung
- Ein Beratungsunternehmen ist aus dem Beraterpool der Betriebsanlagen-Coaches der Wirtschaftskammer Steiermark auszuwählen.
- Anschließend ist das Förderansuchen vollständig auszufüllen und bei der Wirtschaftskammer Steiermark einzureichen.
- Erst nach der vollständigen Einreichung des Förderansuchens kann die Beratungsleistung gefördert werden. Eine vorzeitige Durchführung ist nicht förderfähig.
Einreichung
Mittels Förderansuchens (inkl. Förderrichtlinie) Betriebsanlagen-Coaching bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Gründer- und Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113
8010 Graz
wirtschaftsservice@wkstmk.at
Richtlinien
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.