WKBG-Bürgschaften für Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien
WKBG-Bürgschaften unterstützen bei Gründungen, Übernahmen, Wachstum und Betriebsmitteln
Einstellungen
Förderungswerber
Gewerbliche Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Investitionsstandort in Wien.
Förderungszweck
Übernahmen von Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite.
Förderungsgegenstand
Bürgschaften für:
- Unternehmensgründungen
- Betriebsübernahmen
- Betriebsmittel
- Wachstum
Ausschlussgrund
- kein gewerbliches Unternehmen in Wien
- Investition außerhalb von Wien
- Umschuldung, Nachbesicherung, Haftungsübernahmen für gefährdete Unternehmen
Art und Ausmaß der Förderung
Die Bürgschaftsquote beträgt grundsätzlich 50 Prozent und kann abhängig von Projekt und Bonität auf maximal 8o Prozent angehoben werden.
Bei der WKBG BETRIEBSMITTEL:Bürgschaft ist eine Bürgschaftsquote bis maximal 60 Prozent möglich.
Die Bürgschaftshöhe beginnt bei allen Produkten bei 10.000 Euro.
Anmerkung
- WKBG Bürgschaften kommen ausschließlich in Verbindung mit einer Bankfinanzierung zum Einsatz.
- Die Bank bleibt primäre Finanzierungspartnerin und verantwortliche Kreditgeberin.
- WKBG Bürgschaften unterliegen nicht dem europäischen Beihilferecht. Sie können daher mit allen nationalen und europäischen Förderprogrammen kombiniert werden.
Einreichung
WKBG Wiener Kreditbürgschafts und Beteiligungsbank AG
Strohgasse 14C, 4. Stock, 1030 Wien,
T +43 1 712 52 59 | E info@wkbg.at
Richtlinientext als PDF
WKBG: Wiender Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.