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Ansicht einer Wärmepumpe: Dunkelgrauer metallischer Block mit gelber Linie und mittig platziertem Display in weißem Keller, ringsum Leitungen und Rohre verlaufend
© R2H_Photography | stock.adobe.com

Oberösterreich: Wärmepumpen größer oder gleich 100 kW thermische Leistung

Förderung effizienter Wärmepumpensysteme – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
CSR & Nachhaltigkeit
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW im Nicht-Wohnbereich Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!

  • Nicht gefördert werden Wärmepumpen im Neubau oder Anlagen, welche bestehende, erneuerbare Anlagen zur Wärmeversorgung ersetzen.

Nicht gefördert werden Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Sportbereich und im Wohnbau.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 187, vom 26. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.6.2023, S. 1 insbesondere Art. 41.

  Fördersatz Land
Basisförderung 30 % der Bundesförderung
Effizienzbonus

100 Euro je Prozent über dem Basiswert (200 Prozent ETA s)

Basis bildet die Raumheizungs-Energieeffizienz bei mittlerem Klima und 35° Vorlauftemperatur

Bleibt die alte fossile Wärmeerzeugungsanlage als Ausfallsreserve oder Spitzenlastabdeckung bestehen, so reduziert sich der Basisfördersatz um 10 %.

Die Zuschläge sind kumulierbar. Förderungen sind bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen möglich. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagen-spezifischen Investitionskosten begrenzt.

Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

Die Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes ist vor der ersten rechts­verbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, und mit der Angabe über die Höhe der für das Vorhaben gesamten benötigten öffentlichen Finanzierung zu stellen. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln.

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.