Steiermark: Werbemaßnahmen, Weiterbildungs- und Lehrlingsförderungen für den Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
Förderung des Landesgremiums
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitglieder des Landesgremiums für Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben haben.
Förderungsgegenstand
Förderbare Werbemaßnahmen
- Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften
- E-Business: Homepage-& Webshoperstellung, AGB-Erstellung und Überprüfung
- Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
- Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, z.B.: auf www.kleinezeitung.at, Werbung auf Social Media
- Papier-Tragtaschen: mit Ihrem Logo
- Werbetafeln
- Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe
Förderbare Weiterbildung
EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse etc.
Weiterbildung muss im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben stehen.
Förderbare Lehrlingsausbildung
Lehrberufe Drogist und Einzelhandelskaufmann/frau mit Schwerpunkt Parfümerie.
Ausschlussgrund
Nicht förderbare Werbemaßnahmenkosten
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
- Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop etc.
- Betriebsmittel (z.B. Produktetiketten)
- Sponsoring von Gutscheinen
Nicht förderbare Weiterbildungskosten
- Hotelkosten/Reisekosten
- Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B. Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen etc.
- Kurse zur Herstellung von Kosmetik
- Visagistenkurs
- Body Sugaring Kurs
Art und Ausmaß der Förderung
- Werbemaßnahmen: Zuschuss i.H.v. max. 50 % des Nettobetrages, bzw. 600 Euro pro Unternehmen
- Weiterbildung: Zuschuss i.H.v. max. 50 % des Nettobetrages bzw. 300 Euro pro Unternehmen
- Lehrlingsausbildung: Zuschuss von 200 Euro pro Lehrling pro Jahr
Einreichung
Mittels Antragsformular und erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2025 bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
Telefon: +43 316 601 572
E-Mail: 303@wkstmk.at
Richtlinientext
- Förderaktion 2026: Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
- Förderantrag: Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung 2026
- Förderaktion 2026: Förderung für Lehrlingsausbildung im Bereich Drogerie und Parfümerie
- Förderantrag: Lehrlingsförderung 2026
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.