Steiermark: Werbemaßnahmen, Weiterbildungs- und Lehrlingsförderungen für den Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben 

Förderung des Landesgremiums

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Sind Unternehmen, die eine aufrechte Mitgliedschaft im Landesgremium für Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben haben.

Förderungsgegenstand

Förderbare Werbemaßnahmen

  • Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitungen
  • E-Business: Homepage-& Webshoperstellung
  • Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
  • Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, z.B.: auf www.kleinezeitung.at
  • Papier-Tragtaschen: mit oder ohne Ihre Werbung
  • Werbetafeln

Förderbare Weiterbildung: für Mitarbeiter/innen

Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.

Beispiele:

EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, Aromatherapie, Visagisten-Grundkurs, Produktschulungen

Förderbare Lehrlingsausbildung

Die Förderung für Lehrlingsausbildung gilt ausschließlich im Bereich des Handels mit Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Farben und beträgt jährlich € 200,00 pro Lehrling.

Speziell bezieht sich die Förderung auf die Lehrberufe Drogist und Einzelhandelskaufmann/frau mit Schwerpunkt Parfümerie.

Ausschlussgrund

Nicht förderbare Werbemaßnahmenkosten

  • Postgebühren für Sendungen
  • Werbemaßnahmen, die nicht der Handelstätigkeit betreffen
  • Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop

Nicht förderbare Weiterbildungskosten

  • Hotelkosten/ReisekostenBildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B. Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Werbemaßnahmen: Zuschuss von 50 % des Nettobetrages, max. € 500,- pro Unternehmen
  • Weiterbildung: Zuschuss von 50 % des Nettobetrages, max. € 250,- pro Unternehmen
  • Lehrlingsausbildung: Zuschuss von € 200,00 pro Lehrling pro Jahr

Einreichung

Antrag für Webemaßnahmen und Weiterbildung Mitarbeiter/innen

Mittels ausgefüllten und firmenmäßig unterfertigten Formulars inkl. erforderlichen Unterlagen (siehe Richtlinientext) im Original per Post bzw. per E-Mail zu senden bis 15. Dezember 2023.

Antrag für Lehrlingsausbildung

Zusendung des Formulars (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt)

per Post bzw. per E-Mail zu senden bis 15. Dezember 2023.

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
8010 Graz
Körberlgasse 111 – 113, 
Ottenbacher Lena
T +43 316 601 572 
M 303@wkstmk.at
I Förderaktion 2023

Richtlinientext als PDF

Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Lehrlingsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.