Büro mit Schreibtischen und drei Personen, die in Bewegungsunschärfe durchschreiten
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Verein

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er besitzt selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Überall dort, wo viele Menschen sich zur Verwirklichung eines ideelen Zwecks für längere Zeit zusammenfinden, ist diese Rechtsform für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen.

Ein Verein kann

  • wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des Vereinszweckes dienen;
  • unabhängig von seinen Mitgliedern für sich selbst Rechte und Pflichten haben;
  • Besitz und Eigentum erwerben,
  • Verträge abschließen,
  • Dienstleistungen in Auftrag geben,
  • als Arbeitgeber auftreten,
  • in Konkurs gehen.

Darüber hinaus ist ein Verein steuerpflichtig, zu Schadenersatz verpflichtet und haftet mit seinem Vereinsvermögen.

Wie bei anderen juristischen Personen benötigt auch ein Verein eine Gewerbeberechtigung, mittätige Personen unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

Bevor Sie sich zu einer Vereinsgründung entschließen, sollten Sie genau prüfen, ob ein zulässiger Vereinszweck vorliegt und ob der Verein wirklich für Ihr angestrebte Ziel die geeignetste Organisationsform ist.