Mappen liegen gestapelt auf einem Tisch, im Hintergrund sitzen zwei Personen vor einem Monitor in der Unschärfe
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Steuern

Infos für Gründer:innen

Lesedauer: 2 Minuten

20.09.2024

Als Unternehmer müssen Sie kein Steuerexperte sein, vielmehr sollte Ihnen Ihr Steuerexperte (Buchhalter, Bilanzbuchhalter oder Steuerberater) den Weg durch den Steuerdschungel ebnen. Ein solides Basiswissen ist jedoch wichtig, da Sie persönlich für das Bezahlen der Steuern haften und Ihnen verschiedene steuerliche Pflichten obliegen.

Ihre wichtigsten steuerlichen Pflichten

  • Bekanntgabe der Eröffnung Ihres Gewerbebetriebs sowie den Standort innerhalb eines Monats ab Beginn Ihrer Tätigkeit mittels Betriebseröffnungsbogen
  • Fristgerechte Bezahlung der vom Finanzamt vorgeschriebenen quartalsmäßigen Vorauszahlungen an Einkommensteuer (bzw. Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften)
  • Fristgerechte Bezahlung der lohnabhängigen Abgaben (wenn Mitarbeiter beschäftigt werden)
  • Bei Umsatzsteuerpflicht, fristgerechte Abgabe der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen und Bezahlung der daraus resultierenden Beträge
  • Erstellung und Abgabe der jährlichen Steuererklärungen

Erstkontakt mit dem Finanzamt

Der erste Kontakt mit dem Finanzamt erfolgt bereits in der Gründungsphase. Nach erster Kontaktaufnahme mit der WKO und dem Gründerservice führt der nächste Weg zum Finanzamt.

Innerhalb eines Monats ab Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie dem Finanzamt das Eröffnen sowie den Standort des Gewerbebetriebes bekanntgeben. In der Regel füllen Sie einen Betriebseröffnungsbogen (Download beim Finanzministerium) oder den Erklärungswechsel auf Finanzonline in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerexperten aus, welcher beim Finanzamt bearbeitet wird. Wichtige Informationen dazu finden Sie auch im Unternehmensserviceportal.

Welcher Betriebseröffnungsbogen für Sie dabei der richtige ist, hängt von der Rechtsform ihres Unternehmens ab. Der Betriebseröffnungsbogen sollte mit Sorgfalt ausgefüllt werden, da von deren Beantwortung die Höhe der Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer bzw. ganz grundsätzlich die Einhebung von gewissen Steuern abhängt.

Nach der erfolgreichen Bearbeitung durch das Finanzamt erhalten Sie oder Ihre Gesellschaft eine Steuernummer und gegebenenfalls auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz: UID Nummer). Die Abgaben für Sie als Unternehmer hängen von der jeweiligen Rechtsform ab (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer).

Die wichtigsten Steuern

Sobald Sie den Betrieb eröffnet und dem Finanzamt gemeldet haben, werden Ihnen im Normalfall vom Finanzamt Steuervorauszahlungen vorgeschrieben. Der nachfolgende Steuerkalender verschafft Ihnen einen Überblick über die Höhe und Termine der wichtigsten Steuern.

Steuerkalender für die wichtigsten Steuern

AbgabenartHöheFälligkeit der Vorauszahlungabzuführen an
Umsatzsteuer0%, 10%, 13% oder 20% des Nettobetrages15. des übernächsten MonatsFinanzamt
Einkommenssteuer0-55% vom Einkommen15.02., 15.05., 15.08., 15.11.Finanzamt
Körperschaftssteuer23% vom Gewinn15.02., 15.05., 15.08., 15.11.Finanzamt
Lohnsteuer0-55% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge15. des FolgemonatsFinanzamt
Kommunalsteuer3% von der Bruttolohnsumme15. des FolgemonatsGemeinde / Stadtkasse
Dienstgeberbeitrag zum Familienlasten-Ausgleichsfonds + Zuschlag zum DB3,7% + 0,34 bis 0,42% von der Bruttolohnsumme (DZ abhängig vom Bundesland)15. des FolgemonatsFinanzamt

Fällt ein Fälligkeitsdatum auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich der letztmögliche Zahlungstermin auf den nächstfolgenden Werktag.

Weitere relevante Informationen finden Sie im WKO-Infoblatt Steuerinfo für Betriebsgründer. Einen guten Überblick gibt Ihnen auch der Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen des Bundesministeriums für Finanzen.

Als Ausfüllhilfe für den Fragebogen des Finanzamtes ist die WKO-Seite Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung sehr hilfreich. 


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