Lehre Lebensmitteltechniker - Lehrstelleninteressierte
Informationen für Lehrstelleninteressierte
Lesedauer: 1 Minute
- Was lernte ein/e Lebensmitteltechniker/in?
- Was bietet die Ausbildung zum/zur Lebensmitteltechniker/in?
- Wie sieht mein Einkommen aus?
- Berufsschule
- Rechtliche Grundlagen
- Anrechenbare Lehrzeiten verwandter Lehrberufe
- Wo finde ich einen Lehrbetrieb?
- Wo kann ich meine Bewerbung einstellen/posten?
- Haben Sie noch Fragen?
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Was lernt ein/e Lebensmitteltechniker/in?
- Lebensmittelverarbeitung und -herstellung
- Beurteilen, Auswählen, Vorbereiten, Aufbereiten und Lagern von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen,
- Verpackung und Abfüllung von Lebensmitteln
- Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten und Produktionsanlagen
- Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität
- Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen
- Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse,
- Anwenden der Hygienestandards
- Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der zuständigen Sicherheits-, Hygiene- und lebensmitteltechnischen Vorschriften und Umweltstandards.
Was bietet die Ausbildung zum/zur Lebensmitteltechniker/in?
- Einen sicheren Beruf
- Beste Aufstiegschancen
- Beste Verdienstmöglichkeiten
Wie sieht mein Einkommen aus?
Schon während der Ausbildung verdienen Sie im 1. Lehrjahr, je nach Kollektivvertrag, € 650,- und mehr pro Monat.
Mit der abgeschlossenen Ausbildung können Sie, abhängig von Branchen- und Kollektivvertrag, bis zu € 3.000,- und mehr pro Monat verdienen.
Berufsschule
Der Lehrberuf wird in der Berufsschule Wels I ausgebildet. Die Schüler werden im Internat der Berufsschule Wels I untergebracht.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Lehrberuf „Lebensmitteltechniker“ bildet die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, veröffentlicht im BGBl. II 103/2008 vom 27. März 2008 (in Kraft getreten mit 01. April 2008).
Dort finden Sie auch das Berufsprofil (§ 2) und das Berufsbild (§3).
Anrechenbare Lehrzeiten verwandter Lehrberufe
- Brau- und Getränketechnik: 1. Lehrjahr - voll
- Destillateur: 1. Lehrjahr - voll
- Maschinenbautechnik: 1. Lehrjahr - voll
- Metallbearbeitung: 1. Lehrjahr - voll
- Molkereifachmann: 1. Lehrjahr - voll
- Obst- und Gemüsekonservierer: 1. Lehrjahr - voll
- Produktionstechniker: 1. Lehrjahr - voll
- Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft: 1. Lehrjahr - voll
Für die Lehrberufe Brau- und Getränketechnik, Destillateur, Maschinenbautechnik, Metallbearbeitung, Molkereifachmann, Obst- und Gemüsekonservierer, Produktionstechniker sowie Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft wird jeweils die in diesen Lehrberufen zurückgelegte Lehrzeit auf die Lehrzeit im Lehrberuf Lebensmitteltechnik im vollen Ausmaß des ersten Lehrjahres angerechnet.
(Quelle: BGBL. II 98/2008)
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