Zum Inhalt springen
Sparte Industrie

Renaturierungs-VO: Naturschutz-Ambition trifft Finanzierungs-Problem

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 3 Minuten

21.09.2026
Der Entwurf für einen Nationalen Wiederherstellungsplan Österreichs wurde bei der EU-Kommission eingereicht.

Bis 1. September 2026 hätten alle EU-Mitgliedstaaten ihre Nationalen Wiederherstellungspläne an die EU-Kommission übermitteln müssen. Nur wenige haben geliefert, Österreich schickte einen inhaltlich noch überarbeitungsbedürftigen Entwurf nach Brüssel. Zeitgleich liegt er bis 15. Oktober für Stakeholder zur Begutachtung auf - die WKÖ-Analyse läuft bereits. Der Plan soll in der finalen Version konkreter beschreiben, wie die europäischen Wiederherstellungsziele bis 2030, 2040 und 2050 in Österreich umgesetzt werden sollen. 

Ersteinschätzung 

Die bereits bei ihrer Entstehung höchst umstrittene EU-Wiederherstellungsverordnung ist aus Wirtschaftssicht in der jetzigen Form kaum praxistauglich, in gewissen Bereichen viel zu bürokratisch und zudem weder finanziell noch organisatorisch umsetzbar. Hauptkritikpunkte der Wirtschaft am Rechtsakt waren bis dato das Prinzip der Nichtverschlechterung, potenzielle Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte, ambitionierte Anforderungen/Fristen für die Wiederherstellungspläne und der ungeklärte Finanzierungsrahmen. 

Positiv zu bewerten ist das Wording des Plans: Betont wird die Notwendigkeit eines kooperativen statt ordnungsrechtlichen Ansatzes. Österreich wird laut Entwurf überwiegend auf bestehende Förderinstrumente, Freiwilligkeit und kooperative Ansätze setzen. Die Umsetzung soll weitgehend über bestehende Programme, Förderungen, Raumplanung und freiwillige Vereinbarungen erfolgen und nicht primär über neue Verbote. Bestehende Instrumente wie Agrarumweltprogramme, Naturschutzförderungen, Forstförderungen, Raumplanung und freiwillige Vereinbarungen bilden dazu die Basis. Ob dieser Ansatz für die hohen Ambitionen der Verordnung reichen wird? 

Risiken

Die größten Risiken des Wiederherstellungsplanes liegen im schwer einzuschätzenden Verschlechterungsverbot, in möglichen späteren Flächennutzungskonflikten und in der noch fehlenden Konkretisierung der tatsächlichen Wiederherstellungsflächen. Die Nutzungskonflikte entstehen in Bezug auf z.B. Energieerzeugung, Verkehrsinfrastruktur, Industrie oder Rohstoffgewinnung durch die langfristige Flächenbindung wiederhergestellter Gebiete. Dazu geben die ambitionierten Ziele bis 2050 nämlich folgendes vor: 

  • 90 % Wiederherstellung geschädigter Lebensräume
  • 100 % Wiederherstellung verlorener Lebensräume
  • 2.000 km zusätzliche frei fließende Flüsse
  • 100 km² Auenrenaturierung 

Unternehmen kann es durch die Verordnung sowohl im ländlichen Raum, als auch in Ballungsgebieten (vgl. Artikel 8 „Städtische Ökosysteme“) treffen. Auch Rohstoffvorhaben (Bergbau, Tagbau, Kies- und Schottergruben) stehen im Fokus - damit wankt möglicherweise auch die regionale Versorgungssicherheit. Wird der Anwendungsbereich der Verordnung ab 2030 auf die gesamte Fläche der EU und nicht mehr nur auf Natura 2000-Gebiete beschränkt, steigt „naturgemäß“ die Betroffenheit. 

Sozioökonomische Auswirkungen und Nutzen 

Der Bericht betont, wie bereits erwähnt, eine ausgewogene und praxistaugliche Umsetzung: Naturschutz soll mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit, Versorgungssicherheit und regionaler Wertschöpfung verbunden werden. Auch negative sozioökonomische Auswirkungen werden angesprochen (vgl. Flächenkonkurrenz, Konflikte mit Infrastrukturausbau, …), generell wird Renaturierung aber als wirtschaftliche Investition mit positiven volkswirtschaftlichen Effekten dargestellt. 

Sorgenkind: Finanzierungsbedarf 

Zwischen August 2024 und Juni 2032 wird ein Finanzierungsbedarf von rund 3,75 Mrd. Euro angegeben. Für Juli 2032 bis Dezember 2050: 8,44 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil der gesicherten Finanzierung stammt dabei aus dem GAP-Strategieplan, dem Biodiversitätsfonds, dem Waldresilienz-Fonds und weiteren nationalen Mitteln. Der Plan erwähnt aber auch ausdrücklich einen großen Finanzierungsvorbehalt, da nationale Mittel nur bis 2028 und EU-Mittel nur bis 2027 gesichert sind. 

Resümee und vorläufige Empfehlungen 

„Natur“ ist auf einem kleinen und dicht bevölkerten Kontinent wie Europa eine stark limitierte Ressource, die aktuell viel zu vielen Nutzungsinteressen unterworfen ist. Der Berichtsentwurf müsste daher viel klarer beschreiben, wo aus Sicht von Politik, Verwaltung und Stakeholdern systematische Widersprüche und Unvereinbarkeiten identifiziert werden konnten, die nur auf EU-Ebene gelöst werden können. Die Europäische Kommission braucht Feedback für „better legislation“. 

Gerade hier besteht erheblicher Klärungsbedarf, wenn es um die künftige Vereinbarkeit von Renaturierung, Energiewende, Infrastrukturentwicklung und Betriebsansiedlungen geht.


Autor: Mag. Richard Guhsl 

E-Mail: richard.guhsl@wko.at