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Energie

Energiepreise senken, Netze ausbauen

Lesedauer: 8 Minuten

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19.02.2026

Ausgangslage

Die nachhaltige Transformation unseres Energiesystems stellt eine Herausforderung für die österreichische Wirtschaft dar, gleichzeitig bietet sie aber auch neue Chancen. Neue Geschäftsmodelle und Unternehmen können sich etablieren, neue Green Jobs werden geschaffen. Während der gesamten Phase der Transformation sind leistbare Energiepreise und die Energieversorgungssicherheit von zentraler Bedeutung.

Auch mittelfristig werden die Energiepreise in Europa höher bleiben als vor 2021 und deutlich höher als in den USA und Asien (IHS). Obwohl 2024 bereits 95 % des österreichischen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen – vor allem Wasserkraft, aber auch Wind und Photovoltaik – gedeckt wurden, liegen die Strompreise sowohl im europäischen Vergleich als auch international weiterhin überdurchschnittlich hoch. Dies ist bemerkenswert, da die Erzeugung aus Erneuerbaren weitgehend rohstoffungebunden erfolgt.

Herausforderungen für Unternehmen

  • Energiepreise als Wettbewerbsnachteil für produzierende Unternehmen: Rund 75 % der energieintensiven Betriebe sehen die hohen Energiepreise als erhebliches Risiko für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Diese Einschätzung führt oft dazu, dass Unternehmen ihre Produktion in Österreich zurückfahren oder ins Ausland verlagern – Hauptgrund sind die hohen Personal- und Energiekosten (Quelle: WIFO, Industriebefragung).
  • Hohe Energiepreise: 66 % der österreichischen Betriebe sehen wettbewerbsfähige Energiepreise kurzfristig als einen wichtigen Wachstumstreiber (Quelle: WKÖ-Wirtschaftsbarometer, Winter 2025).
  • Versorgungssicherheit entscheidend: Für 80 % der Unternehmen ist Versorgungssicherheit mittelfristig entscheidend, 93 % sehen sie als essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit (Quelle: WKÖ-Wirtschaftsbarometer, Winter 2025).

Zielsetzungen

  • Wettbewerbsfähige Energiepreise
  • Beschleunigungen für Ausbau umsetze
  • Mittel- bis langfristig: Zukunftsfitte leistbare Energienetze

Wichtige Maßnahmen aus Sicht der Wirtschaft für 2026+

Wettbewerbsfähige Energiepreise

Energie ist Voraussetzung für die Erbringung aller Wirtschaftsleistungen. Daher stellen hohe Energiepreise eine extreme Belastung für den Standort und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs dar.

Die Übererfüllung von EU-Vorgaben (Gold Plating), z. B. durch höhere Energiesteuern als der EU-Mindeststeuersatz oder mangelnde Carbon Leakage Regelungen benachteiligen die österreichischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Zudem nutzen andere EU-Länder die gebotenen Entlastungsmöglichkeiten wie z. B. eine Strompreiskostenkompensation deutlich konsequenter. Ein weiterer Kostentreiber ist der CO2-Preis.

Maßnahmen zur Entlastung sind so rasch wie möglich zu setzen, und zwar bei allen Energiepreiskomponenten. Auf EU-Ebene im Rahmen des Strommarktdesigns sind Mechanismen zu schaffen, um die Großhandelspreise zu senken (z. B. Anpassung des Marketcoupling, Merit-Order).

Die Netzkosten sind nach deutschem Vorbild zu unterstützen. Zur Senkung der Abgaben ist die Erneuerbaren-Förderung effizienter zu gestalten, z. B. sollte mehr PV nur mehr in Kombination mit Speichern gefördert werden.

Dass muss jetzt umgesetzt werden:

Das Standortabsicherungsgesetz 2025 verringert das Carbon Leakage Risiko, indem ein Teil der im Strompreis enthaltenen indirekten CO2-Kosten an förderungsfähige Unternehmen rückerstattet wird. Das SAG 2025 ermöglicht eine Förderung für die Jahre 2025 und 2026 von jährlich 75 Mio. Euro. Zu begrüßen ist, dass im Rahmen der Industriestrategie die Verlängerung des SAG von 2027-2029 angekündigt wurde.

Aus Sicht der Wirtschaft muss der berechtigte Branchenkreis ausgeweitet, die Maßnahme bis 2030 verlängert werden sowie eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die beihilfenrechtlich möglichen 75 % der Einnahmen aus dem EU-ETS I umgesetzt werden. 

Die österreichische Industriestrategie sieht einen Industriestrompreis vor, der temporär und im Gleichklang mit Deutschland eingeführt werden soll. Diese Maßnahme muss Preisparität mit Deutschland als zentralem Wettbewerbs- und Handelspartner sowie ein level playing field insbesondere für energieintensive Branchen gewährleisten. Auch hier muss das Budget so wie in Deutschland bemessen werden. 

Bis zum Inkrafttreten des EU-ETS II – voraussichtlich mit 1.1.2028 - müssen die bereits verankerten und für die Jahre 2022-2025 in § 24 NEHG auch budgetär gedeckten Entlastungsmaßnahmen für energieintensive und carbon leakage gefährdete Betriebe weitergeführt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen sicherzustellen.

Mit der Einführung des ETS II muss sichergestellt werden, dass ebenfalls entsprechende Entlastungsmaßnahmen für die heimischen Betriebe verankert werden, ansonsten hier wieder die Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt wird. 

Die EU trägt weniger als 10 % zu den globalen Emissionen bei, steht jedoch durch CO2‑Kosten und Carbon Leakage unter hohem Wettbewerbsdruck. Bis ein global wirksames Klimaschutzsystem besteht, müssen Industriestandort und energieintensive Betriebe wirksam entlastet werden.

  • Die Gratiszuteilung im EU‑ETS 1 darf daher nicht 2034 auslaufen. Die für die Gratiszuteilung maßgeblichen Benchmarks dürfen nicht weiter verschärft, sondern sollen auf dem Niveau von 2025 eingefroren werden. Zudem ist der Reduktionsfaktor abzumildern, damit länger ausreichend Emissionsrechte im Markt verfügbar bleiben.
  • Verbesserungen beim Klimazoll CBAM (Carbon Border Adjustment), da er zwar Importe verteuert, Exporte aber nicht entlastet und viele Fertigprodukte nicht erfasst. Ohne Anpassungen drohen ab 2034 Mehrkosten von durchschnittlich 10 %, bei einigen Produkten über 40 %.

Die Elektrizitätsabgabe soll auf das EU-Minimum abgesenkt werden. Österreich liegt bei der Elektrizitätsabgabe für den unternehmerischen Bereich bisher deutlich über dem EU-rechtlichen Mindestniveau. Mit der Abgabensenkung sollen die Energiekosten für Unternehmen deutlich reduziert und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

Der Befund der Task Force aus Bundeswettbewerbsbehörde und E-Control ergab, dass zwischen den heimischen Energieversorgern zu wenig Wettbewerb herrscht, wodurch Energiepreise tendenziell zu hoch sind. Durch Anheben der Wechselrate kann der Wettbewerb belebt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine diesbezügliche Informationskampagne zu starten. 

Beschleunigungen für Energiewende ausbauen

Österreich zählt im Bereich der erneuerbaren Energien zu den internationalen Vorreitern. Bei der Straffung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren besteht trotz erfolgter Verbesserungen weiterer Handlungsbedarf. 

Dass muss jetzt umgesetzt werden:

Dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) kommt eine standortpolitische Schlüsselrolle zu, da quer über alle Branchen größere Vorhaben mit ausgeprägter Umweltrelevanz für ihre Genehmigung einer UVP zu unterziehen sind. Zur Ankurbelung von Investitionen und Stärkung des Standorts sind Verbesserungs- und Beschleunigungspotenziale durch eine Novelle zum UVP-G auszuschöpfen. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, unionsrechtlich und völkerrechtlich nicht erforderlichen Ballast abzuwerfen.

Um die für die Klima- und Energiewende erforderlichen Investitionen zu forcieren, muss das EABG rasch beschlossen werden. Dabei ist - zusätzlich zur Umsetzung der RED III-RL (z. B. Ausgleich mit dem Artenschutz, überragendes öffentliches Interesse) – die Übernahme aller Beschleunigungsregelungen aus bestehenden Regelungen wie der GewO oder dem UVP-G (z. B. konzentriertes Genehmigungsverfahren, strukturiertes Verfahren, Regelung über Einfrieren des Stands der Technik zu Verfahrensbeginn) als wesentlicher Beitrag zur Klima- und Energiewende sowie zur Energieversorgungssicherheit essenziell.

Mittel- bis langfristig: Zukunftsfitte Energienetze

Versorgungssicherheit muss als vielschichtiges Konzept verstanden werden: Sie umfasst die optimale Nutzung nationaler Erzeugungspotenziale, eine breite Palette an Energieträgern, den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur inklusive Speicherlösungen sowie die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Preise. Ebenso wichtig sind eine ausreichende Diversifizierung und die vorausschauende Vorbereitung auf Krisen und Notfälle.

Zudem ist Versorgungssicherheit stets im europäischen Kontext zu denken. Nur durch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung auf EU-Ebene kann die Resilienz und Stabilität der Energieversorgung nachhaltig gewährleistet werden. 

Dass muss jetzt umgesetzt werden:

Aktuell wird nur ein „bedarfsorientierter Netzausbau“ umgesetzt, der von den Netznutzern finanziert wird. Der dringend notwendige vorausschauende Netzausbau muss über einen neu zu schaffenden Energieinfrastrukturfonds finanziert werden, der die Kosten für die Kund:innen des Strom- und Gasnetzes geringhalten soll.

Bis 2040 sind laut Angaben der Netzbetreiber rund 53 Mrd. Euro an notwendigen Netzinvestitionen zu erwarten. Deutschland subventioniert die Netze mit 6,5 Mrd. Euro pro Jahr. In Österreich gibt es keine Beiträge der öffentlichen Hand. Die Aufgaben des Energieinfrastrukturfonds sind:

  • frühzeitige Bereitstellung des Stromnetzes, um die erwartete Einspeisung von Ökostrom nicht zu behindern
  • Ausbau und Anpassung des Gasnetzes für Versorgungssicherheit
  • Umrüstung auf wasserstofftaugliche Gasnetze zur Dekarbonisierung

Zur Finanzierung des Netzausbaus ist privates Kapital zu mobilisieren, das in einem günstig verzinsten Infrastrukturfonds (z. B. 3,7 %, angelehnt an den Bundesschatz) gebündelt werden kann. Der Netzbetreiber sollte verpflichtet werden, auf dieses Kapital zuzugreifen und damit das teurere Eigenkapital (dzt. mit 9,65 % verzinst) zu ersetzen, wodurch die Finanzierung des Netzausbaus günstiger erfolgen kann. 

Die Netzkosten stellen mittlerweile einen zentralen Kostenfaktor bei den Strompreisen dar und steigen kontinuierlich an. Mit einem Drittel ist der Anteil der Netzkosten schon fast so hoch wie jener der Energiekosten.

  • Vermeiden: Es sollte etwa netzdienliches Verhalten durch die Gestaltung der Tarife z. B. dynamische Tarife angereizt werden. Aber auch weitere „technische“ Maßnahmen sind denkbar: kundenorientiertere Regulierungssystematik (Schwerpunkt auf Digitalisierung statt Verkabelung), Optimierung der Netzverlustentgelte (Beschaffung der Netzverlustmengen vom heimischen Erzeuger statt an der Börse) sowie ein besseres Zusammenwirken der Netzbetreiber durch etwa gemeinsame Beschaffung, Finanzierung und bessere Planung. 
  • Verteilen: Die vorhandenen Kosten sind unter den Netznutzern fairer zu verteilen: Hier sollten die Einspeiser und auch die Republik mehr in die Pflicht genommen werden (siehe Energieinfrastrukturfonds), um die Endverbraucher:innen deutlich zu entlasten. Der im ElWG neu geschaffene Versorgungsinfrastrukturbeitrag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, trägt aber aufgrund der Ausgestaltung nur geringfügig zu einer faireren Verteilung bei. Bei EU-Finanzierungen sollte Österreich, das aufgrund seiner exponierten geographischen Lage und dem damit verbundenen hohen Stromtransits mit besonders hohen Investitionskosten konfrontiert ist, bevorzugt behandelt werden. Durch diesen Transit wird das heimische Übertragungsnetz belastet, wobei die verursachenden Staaten die Kosten nicht in ausreichendem Maß tragen. Daher wird eine Überarbeitung der Inter-TSO-Compensation-Mechanismus, also der Kostenausgleich zwischen den europäischen Übertragungsnetzbetreibern, gefordert.
  • Verschieben: Wo möglich und sinnvoll, sollten Kosten zeitlich verschoben werden, etwa durch eine Verlängerung der Abschreibungsdauer für Investitionen.

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