Entlastung für Unternehmen
Kosten senken, Bürokratie abbauen
Lesedauer: 9 Minuten
Ausgangslage
Eine im EU-Vergleich sehr hohe Abgabenquote, ein unterentwickelter Kapitalmarkt und hohe Bürokratie- und Energiekosten belasten Österreichs Unternehmen. Der Produktivitätsrat führt die verhaltene Wirtschaftsentwicklung in seinem aktuellen Jahresbericht maßgeblich auf eine Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit zurück, die sich seit 2022 in einem deutlich stärkeren Anstieg der Lohnstückkosten gegenüber dem EU-Durchschnitt widerspiegelt.
Ausschlaggebend dafür sind sowohl die kräftigen Lohnzuwächse der vergangenen Jahre als auch die rückläufige Arbeitsproduktivität, wodurch sich die relative Lohnstückkostenposition gegenüber den europäischen Handelspartnern deutlich verschlechtert hat.
Zusammen mit anderen Belastungsfaktoren hat dies bereits zu sinkenden Exportanteilen und einer Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit geführt.
Herausforderungen für Unternehmen
- Österreich hat eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten in der EU, laut Fiskalrat soll die Abgabenquote in Österreich im Jahr 2026 44 % betragen. Damit ist die Abgabenquote zuletzt durch die Maßnahmen für die Budgetkonsolidierung nochmals gestiegen. Beim IMD-Standortranking (World Competitiveness Ranking) belegt Österreich in Bezug auf die Steuerpolitik den 64 Rang von 69 untersuchten Volkswirtschaften in der Welt.
- Österreich hat die dritthöchste Belastung des Faktors Arbeit in der OECD: die Dienstgeber-Lohnnebenkosten liegen mit 29,3 % vom Bruttolohn um 5 Prozentpunkte über dem Niveau Deutschlands (Quelle: OECD).
- Bürokratie verursacht erhebliche Zeit- und Kostenbelastungen: Im Schnitt wenden Unternehmen 13 Arbeitsstunden pro Woche für administrative Pflichten auf – Zeit, die im operativen Geschäft fehlt. 76 % der Unternehmen erwarten durch den Abbau bürokratischer Hürden mehr Handlungsspielraum, 95 % sehen darin positive Effekte für den Standort (Quelle: WKÖ-Wirtschaftsbarometer).
Zielsetzungen
- Finanzielle Entlastung für Unternehmen
- Weniger bürokratische Belastungen auf nationaler und EU-Ebene
Wichtige Maßnahmen aus Sicht der Wirtschaft für 2026+
Finanzielle Entlastungen für Unternehmen
Steuern und Abgaben, Arbeits- und Energiekosten summieren sich für Österreichs Unternehmen zu einer Kostenbelastung, die überproportional wächst und die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Es gilt hier, Belastungen in spürbarem Ausmaß zu reduzieren.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Im Regierungsprogramm ist die Senkung der Lohnnebenkosten verankert – bis 2027 sollen die Lohnnebenkosten in einem ersten Schritt gesenkt werden (unter Budgetvorbehalt). Mittelfristig ist eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten auf deutsches Niveau anzustreben, somit 24 % vom Bruttolohn. Ziel sind Systemreformen, die zu Einsparungen führen oder eine Finanzierung aus dem allgemeinen Budget. Dabei sind Leistungskürzungen nicht angedacht, Effizienzsteigerungen aber sehr wohl.
Eine Senkung der Lohnnebenkosten um 7,5 Mrd. Euro ab 2025 würde die Beschäftigung um 40.000 erhöhen, den privaten Konsum und Investitionen steigern sowie die Wirtschaftsleistung um 5 Mrd. Euro verbessern. Eine Lohnnebenkostensenkung würde sich zu über 50 % selbst finanzieren (Quelle: EcoAustria).
Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, den Grundfreibetrag ab 01.01.2027 dauerhaft auf 15 % bis 50.000 Euro anzuheben (unter Budgetvorbehalt). Damit werden insbesondere Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterstützt, die nicht von der Senkung des Körperschaftsteuersatzes profitieren. Die WKÖ fordert darüber hinaus, den Grundfreibetrag auf 100.000 Euro anzuheben und die 15 % für den gesamten Gewinnfreibetrag anzuwenden.
Mindestens sollte jedoch die im Regierungsprogramm vorgesehene Anhebung rasch und verlässlich umgesetzt werden, um eine spürbare Entlastung der Betriebe zu erreichen. 65 % der EPU sehen die Maßnahme als oberste Priorität.
Mit der Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze auf 55.000 Euro wurde ein erster Schritt zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung gesetzt. Um die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen weiter zu stärken, fordern wir, den von der EU ab 2025 ermöglichten Rahmenbetrag von 85.000 Euro vollständig auszuschöpfen und die nationale Grenze entsprechend anzuheben. 56 % der EPU geben laut EPU-Barometer an, dass die Maßnahme für sie eine hohe Priorität aufweist.
Gelungene Betriebsübergaben sind ein wichtiger Standortfaktor, insbesondere für die KMU-geprägte österreichische Wirtschaft. Aufgrund des demografischen Wandels zeichnet sich bei den heimischen Unternehmen ein Generationenwechsel ab: So stehen im Zeitraum von 2025 bis 2034 hierzulande 52.500 Unternehmen (exkl. EPU) vor einer potenziellen Übergabe. Das entspricht knapp 23 % aller Arbeitgeber:innen-Unternehmen, die in Summe für rund 705.000 Arbeitsplätze im Land stehen (KMU Forschung Austria).
Dabei werden familienexterne Nachfolgemodelle tendenziell an Bedeutung gewinnen, da Betriebe nicht mehr automatisch innerhalb der Familie übergeben werden. Daher sind optimale Rahmenbedingungen – sowohl für familieninterne als auch -externe Unternehmensübergaben – von großer Bedeutung:
- Erhöhung des Freibetrags bei Veräußerungsgewinnen von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro
- Einführung eines Sondersteuersatzes von 20 %, um den Progressionseffekt hoher Steuersätze abzumildern: Veräußerungsgewinne sollten mit einem Sondersteuersatz von 20 % mit Endbesteuerungswirkung besteuert werden.
- Bessere Anwendbarkeit gewährleisten: Altersgrenze bei Tarifbegünstigungen („Hälftesteuersatz“) herabsetzen und Mindestbesitzdauer für Verteilung des Veräußerungsgewinns senken.
Erfolgreiche Betriebsübergaben an die nächste Generation sind entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Wohlstand in Österreich.
Die WKÖ unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Effizienz und Effektivität des Förderwesens zu erhöhen und Förderungen auf weniger und klar definierte Ziele zu fokussieren. In Summe muss das Förderwesen einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, da diese aus Sicht der WKÖ ausgabenseitig erfolgen muss. Berücksichtigt werden soll, dass in für die Zukunftsfähigkeit entscheidenden Bereichen wie Forschung, Technologie, Innovation und Digitalisierung die entsprechenden Budgets gesichert bleiben.
Die Einführung der Vermögensteuer/Erbschaftsteuer ist entschieden abzulehnen, ebenso die Forderungen nach Erhöhung der Grundsteuer, die insbesondere bodenintensive Unternehmen (z. B. im Bereich des Tourismus) stark belastet und andere Steuerverschärfungen.
Abbau von Bürokratie auf nationaler und EU-Ebene
Für das Funktionieren einer Wirtschaft ist ein verlässlicher Ordnungsrahmen unverzichtbar. Aus bürokratischen Regelungen ergeben sich aber auch schnell vielfältige Belastungen für Unternehmen, etwa durch Informationspflichten oder den Erfüllungsaufwand zur Befolgung von Vorschriften. Bestehende Berichts- und Meldepflichten sind daher zu reduzieren und es dürfen keine neuen bürokratischen Belastungen eingeführt werden.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Eine durchgängige, transparente und digitale Unternehmensgründung soll für alle Unternehmer:innen und Rechtsformen möglich sein. Das gelingt durch die Schaffung eines gründerzentrierten, zukunftsfähigen, innovativen Prozesses auf einer Plattform, über die künftig alle Unternehmen in den verschiedenen Rechtsformen gegründet werden können.
Um die Gründer:innen unterstützen zu können, sollen alle am Gründungsprozess beteiligten Organisationen (Gewerbebehörde, WKO, SV, Finanzamt, Firmenbuch, Notar, Rechtsanwalt etc.) Zugriff auf eine Plattform haben.
Dieser Prozess soll als One-Stop-Shop für alle gründungsbezogenen Verfahren dienen. Die Gründung braucht Transparenz und die Nutzung aller Register im Sinne des Once-Only-Prinzips. Wesentlich ist dabei, dass alle beteiligten Personen rechtssicher identifiziert werden können. So kann die Durchlaufzeit reduziert werden und die Effizienz gesteigert werden – sowohl für die Verwaltung als auch für Gründer:innen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist bis Juni 2026 erforderlich. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass Gold Plating verhindert wird, um den bürokratischen Aufwand für die Betriebe so gering wie möglich zu halten.
Mit dem Bürokratieabbaupaket hat die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt zur bürokratischen Entlastung für Unternehmen gesetzt und einen Teil davon auch bereits in Begutachtung geschickt. Für die Wirtschaft besonders wichtig:
- Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro so rasch als möglich umsetzen: Aufgrund der Teuerung der vergangenen Jahre ist eine Anpassung der Buchführungsgrenze im UGB und in der BAO notwendig, um sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die eine bestimmte Betriebsgröße erreichen, der Buchführungspflicht unterliegen.
- Reduktion und Vermeidung von Gold Plating in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Dabei sollen auch die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Verhandlungen berücksichtigt werden, etwaige Änderungen ohne Gold Plating übernommen werden und von der Möglichkeit der Einführung unabhängiger Prüfdienstleister Gebrauch gemacht werden.
- Einführung eines digitalen Gästeblattes zur Vereinfachung und Digitalisierung der Gästemeldung in Beherbergungsbetrieben anstelle der papierbasierten Erfassung.
- PV & E-Ladestationen rasch vollständig genehmigungsfrei stellen - keine Gutachten, keine Verfahrenskosten, keine Verzögerungen, um einen schnellen Ausbau statt langer Verfahren zu ermöglichen. Damit sich Investitionen schneller rechnen können.
- Recht auf Vorlage von Urkunden in englischer Sprache: Damit soll die Notwendigkeit entfallen, englische Urkunden beim Firmenbuchgericht und in Gewerbeverfahren von einem Dolmetscher beglaubigt übersetzen lassen zu müssen. Das spart Kosten und beschleunigt Abläufe.
Die EU-Kommission beabsichtigt den EU-Verwaltungsaufwand bis Ende 2029 für alle Unternehmen um mindestens 25 %, für KMU um mind. 35 % zu verringern. Die Verwaltungskosten für Unternehmen sollen dadurch jährlich um 37,5 Mrd. Euro verringert werden. Mit den bisher 10 Omnibus-Paketen hat die EU-Kommission den richtigen Weg eingeschlagen, der nun konsequent und rasch weiterverfolgt werden muss, um bestehendes EU-Recht gezielt zu vereinfachen. Die noch offenen 7 Omnibuspakete in den Bereichen Small Mid-Caps und Digitalisierung, Verteidigung, Chemikalien, Digital- bzw. Umweltgesetzgebung, Automotive sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit müssen von den EU-Gesetzgebern rasch und mit konkreten Entlastungen beschlossen werden.
Dringender Bedarf für Vereinfachungen besteht weiterhin im Bereich des EU-Green Deal, z. B. bei der Ökodesignverordnung, der Renaturierungsverordnung, der Verpackungsverordnung, der Wasserrahmenrichtlinie und der Kommunalen Abwasserrichtlinie. Weitere konkrete Vorschläge der WKÖ für Bürokratieabbau und Vereinfachung auf EU-Ebene sind hier verfügbar.
Insbesondere sollte vor der Ausarbeitung neuer EU-Rechtsakte eine strenge Prüfung dahingehend durchgeführt werden, ob die angestrebten politischen Ziele durch alternative Ansätze erreicht werden könnten („regulatory restraint“). Wenn neue EU-Rechtsvorschriften tatsächlich notwendig sind, benötigen Unternehmen einfache, klare und praxisorientierte Vorgaben.
Der Ansatz „Simplicity by Design“ und das „Think Small First“-Prinzip sollten bei der Ausarbeitung neuer EU-Gesetzgebung berücksichtigt werden. Wenn EU-Rechtsakte von Anfang an so gestaltet werden, dass sie für Kleinstunternehmen möglichst praktikabel sind, sind sie auch für größere Unternehmen gut umsetzbar.
Weniger, aber hochwertige Rechtsakte, praktische Relevanz und einfache Umsetzbarkeit sind entscheidend für gute Gesetzgebung, wie die WKÖ-Position zur Mitteilung Better Regulation ausführt.
Die qualifizierte Berufsausbildung spielt eine entscheidende Rolle für den Wirtschaftsstandort Österreich als Qualifikationsstandort in Europa. Ein modernes Gewerberecht berücksichtigt nicht nur formale und non-formale Qualifikationsnachweise, sondern sämtliche im Berufsleben erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen.
Derzeit werden Verfahren zur „individuellen Befähigung“ von den Gewerbebehörden unterschiedlich gehandhabt. Die Bundesregierung sollte daher zur „Einführung eines bundeseinheitlichen, objektivierten, transparenten und digitalen (KI-unterstützten) Kompetenz-Bewertungssystems“ setzen, um die Gewerbebehörde künftig bei der Feststellung eines individuellen Befähigungsnachweises zu unterstützen und eine qualitätsgesicherte Anerkennung von Kompetenzen auf hohem Niveau sicherstellen.
Das Arbeitsrecht sollte Beschäftigung fördern und nicht hemmen. Im Rahmen von Gesamtlösungen sollten bestehende Hemmnisse beseitigt werden, ohne das Schutzniveau insgesamt zu senken.
- Ausbildungskosten: Rückführung von § 11b AVRAG auf EU-Richtlinientext.
- Modernisierung Arbeitnehmerschutz: Flexibilisierung der Präventionszeiten, weniger Begehungen durch Arbeitsmediziner und Sicherheitstechniker in Kleinbetrieben, praxistauglicher und branchespezifischer Umgang mit Grenzwerten.
- Erleichterung der Beschäftigung von Lehrlingen, z. B. durch Angleichung der Entgeltfortzahlung an Arbeiter und Angestellte u Ermöglichung der Aufteilung der Wochenarbeitszeit auf vier Tage
- Zivil- und Präsenzdienst: Bei vorzeitiger Entlassung aufgrund von Erkrankung/Unfall, sollen die Kosten der Entgeltfortzahlung nicht auf den Arbeitgeber übergewälzt werden.
Für Betriebsanlagen sollte die Pflicht zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts als Genehmigungsvoraussetzung gemäß Gewerbeordnung entfallen. Eine solche Verpflichtung besteht auf europäischer Ebene nicht.