Internationale Chancen
Proaktive Handelspolitik, Potenziale im Binnenmarkt ausschöpfen
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Ausgangslage
Österreich ist als kleine, offene Volkswirtschaft auf die Einbindung in europäische und internationale Wertschöpfungsketten und einen funktionierenden Außenhandel angewiesen. Doch die Exportwirtschaft steht aktuell massiv unter Druck: Globale geopolitische Strukturveränderungen, zunehmender Protektionismus und eine verschärfte Konkurrenz – insbesondere durch China – belasten die heimischen Exportunternehmen spürbar; Tendenz zunehmend.
Besonders der handelspolitische Kurs der Trump-Administration schwächt die Exportentwicklung: Im Jahr 2025 (Betrachtungszeitraum Januar bis November) sind die österreichischen Warenexporte in die USA um rund ein Viertel zurückgegangen, während Vorzieheffekte weitgehend ausblieben.
Die anhaltende Exportschwäche trägt wesentlich zur schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei und dürfte auch mittelfristig auf den traditionell wichtigen Wachstumstreiber lasten. Fest steht, dass eine exportseitige Erholung der heimischen Wirtschaft nicht weiter als Selbstläufer gesehen werden kann.
Statt lediglich passiv auf globale Entwicklungen zu reagieren, ist es nunmehr erforderlich, das eigene außenwirtschaftliche Umfeld aktiv politisch zu gestalten. Dazu gilt es, neben der Erweiterung und Vertiefung des EU-Binnenmarkts, einer aktiveren EU-Handelspolitik, dem bilateralen Dialog über internationale Kooperationen auch im Bereich der europäischen Nachfragegestaltung Impulse zu setzen.
Herausforderungen für Unternehmen
- Verlust an Weltmarktanteilen nimmt zu: Nach einem besonders starken Marktanteilsverlust der österreichischen Güterexporteure von –4,2 % im Jahr 2024 wird für 2025 ein ähnlicher Rückgang erwartet (–4,5 %). Im Zeitraum 2003 bis 2023 fielen die Verluste mit insgesamt minus 16 % schwächer aus als bei den meisten europäischen Vergleichsländern. (Quelle: OeNB).
- Zunehmende Konkurrenz auf denselben Produktmärkten: 26 % der österreichischen Warenexporte sind starker chinesischer Konkurrenz ausgesetzt. Besonders betroffen sind der Maschinenbau sowie Metalle und Metallprodukte (Quelle: OeNB)). China ist in höhere Stufen der technologischen Wertschöpfungskette vorgedrungen und konkurriert dadurch zunehmend direkt mit österreichischen Unternehmen auf denselben Absatzmärkten.
- Aufholbedarf für Europa: Entwicklungs- und Schwellenländer gewinnen im Welthandel an Bedeutung. China hat diese Märkte konsequent erschlossen und seine Exporte nach Asien (+127 %), Subsahara-Afrika (+96 %) und den Mittleren Osten/Zentralasien (+80 %) deutlich stärker gesteigert als die EU. Während die EU in Asien nur ein Plus von 20 % erreichte, gingen ihre Exporte in die anderen Regionen sogar zurück (Quelle: eigene Berechnungen, basierend auf UNCTAD).
- Strategische Abhängigkeiten gefährden Resilienz: Die EU ist aufgrund zahlreicher Abhängigkeiten von Drittstaaten geopolitisch erpressbar und anfällig gegenüber externen Schocks geworden. So stammen etwa 55 % der europäischen Rüstungsimporte (2019–2023) aus den USA, nahezu 100 % der für die Industrie essenziellen, schweren Seltenen Erden aus China und rund 80 % der digitalen Produkte und Dienstleistungen aus Drittstaaten. Bei anderen Gütern ist Europa gemessen an der eigenen Wirtschaftsleistung deutlich unterrepräsentiert. So etwa bei den weltweiten Halbleiterverkäufen – hier lag der EU-Anteil im Jahr 2022 bei lediglich 10 % (vgl. Demertzis et al. 2025)).
Zielsetzungen
- Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz auf EU-Ebene stärken
- Absatz- und Bezugsmärkte sichern und ausweiten
- Potenziale im EU-Binnenmarkt ausschöpfen
- Europäische und nationale außenwirtschaftlichen Spielräume nutzen
- Technologische und digitale Souveränität der österreichischen- und europäischen Wirtschaft forcieren
Wichtige Maßnahmen aus Sicht der Wirtschaft 2026+
Proaktive Handelspolitik forcieren
Handelsabkommen ermöglichen stabile Rahmenbedingungen für die internationalen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen aus Österreich. Sie dienen dem Abbau von Zöllen und der Beseitigung von ungerechtfertigten nichttarifären Hürden im Handel. Gerade kleine, offene Volkswirtschaften wie Österreich profitieren besonders stark von stabilen Handelsabkommen.
Handelspolitik ist heute nicht mehr nur ökonomischer Win-win durch Handel, sondern auch ein geoökonomisches Instrument zur Partnerschaftssicherung. Angesichts schwacher Binnennachfrage und zunehmender geopolitischer Spannungen ist eine Ausweitung des EU-Handelsnetzes dringend geboten, um stabile Partnerschaften zu schaffen und neues Wachstum zu ermöglichen.
Der EU kommt dabei die Aufgabe zu, ihre Handelspolitik durch den zügigen Abschluss neuer Freihandelsabkommen und die Weiterentwicklung bestehender Partnerschaften zu stärken. Ergänzend dazu gilt es, den bilateralen Dialog zu industrie-, forschungs- und branchenspezifischer Zusammenarbeit zu intensivieren.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Abschluss neuer Freihandelsabkommen sowie Weiterentwicklung bestehender Handels- und Partnerschaftsformate mit dynamischen Wachstumsmärkten und ressourcenreichen Regionen. Ziel ist eine breitere außenwirtschaftliche Diversifizierung, eine stärkere Resilienz von Lieferketten sowie ein verbesserter Zugang zu Zukunftsmärkten und strategischen Rohstoffen.
Rasche Ratifizierung und konsequente Umsetzung bereits ausverhandelter neuer bzw. modernisierter EU-Handelsabkommen (z. B. Mercosur, Mexiko, Indonesien, Indien). Aufnahme bzw. Intensivierung von Verhandlungen mit weiteren willigen Partnern. Dazu zählen insbesondere neue Abkommen mit den Philippinen, Malaysia, Thailand und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sowie die Fortsetzung der laufenden Gespräche mit Australien.
Die bereits benannten geopolitischen und -ökonomischen Entwicklungen bringen mit sich, dass die EU, wenn sie weiterhin eine offene Handelsmacht bleiben möchte, geoökonomische Schutz- und Durchsetzungsinstrumente benötigt. Ziel muss es sein, diese handelspolitischen Defensivinstrumente kohärent, glaubwürdig und strategisch einzusetzen, ohne dabei in einen Protektionismus zu abzugleiten.
Wichtig dabei ist auf bestehenden Instrumenten aufzubauen, die Lieferkette bis zu Ende zu denken und die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Player (Produzenten, Verwender und Händler) genau zu analysieren. Der Mitteleinsatz sollte in eine breitere, geoökonomisch konfigurierte, europäische Wachstums-, Industrie- und Wettbewerbsstrategie eingebettet sein.
Diese muss für „like-minded“-Partner (vor allem für Länder, mit denen die EU-Handelsabkommen abgeschlossen hat) offen sein, um mittels plurilateraler Initiativen eine höhere Wirkintensität zu generieren.
Die Funktionalität und Befolgung des WTO-Regelwerks hängen im Wesentlichen von seiner Akzeptanz ab. Es gilt daher, Reformen voranzubringen und wieder einen funktionsfähigen Streitbeilegungsmechanismus herzustellen. Darüber hinaus sind pragmatischere Regeln für den Umgang mit wirtschafts- bzw. industriepolitischen Zielsetzungen zu formulieren, die den politischen Realitäten Rechnung tragen.
Die Stärkung der WTO und damit des multilateralen Handelssystems ist und wird immer der beste Weg sein, um den Herausforderungen des zunehmend fragmentierten Welthandels zu begegnen.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die Frage, wo sie mit welchen Einkünften und wie hoch besteuert werden, ist wichtig und oft auch von strategisch entscheidender Bedeutung. Daher schließt Österreich bilaterale Verträge, die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mit anderen Staaten ab, die die Besteuerungsrechte der Staaten abgrenzen, sodass eine Doppelbesteuerung derselben Einkünfte weitgehend vermieden werden kann.
Durch den Ausbau des DBA-Netzwerks sollen die Tätigkeiten österreichischer Unternehmen auf den Weltmärkten erleichtert werden. Darüber hinaus soll die Verwertung von ausländischen Verlusten verbessert werden.
Potenziale im EU-Binnenmarkt ausschöpfen
Der EU-Binnenmarkt ist der größte gemeinsame Markt der Welt und besonders für kleinere Länder vorteilhaft, da er den Zugang zu den Märkten großer Volkswirtschaften erleichtert. Er umfasst rund 450 Mio. Verbraucher:innen und 31 Mio. Unternehmen, überwiegend KMU.
Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten ist stetig gewachsen und hat etwa 56 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Zwischen 2002 und 2024 stiegen die österreichischen Warenexporte in die EU jährlich um durchschnittlich 3,8 %.
Gerade angesichts des aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds in Europa ist es wichtig, das volle Potenzial des Binnenmarkts zu nutzen. Laut aktuellen Daten der EU-Kommission ist der Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Jahr 2024 erstmals seit 2016 rückläufig. Der Anteil des innergemeinschaftlichen Handels am Bruttoinlandsprodukt der EU sank dabei von 23,5 % im Jahr 2023 auf 22 % im Jahr 2024.
Besorgniserregend ist zudem der langfristige Trend: So sank der Anteil der EU am globalen, kaufkraftbereinigten BIP seit den frühen 1990er-Jahren von 27,5 % auf rund 14 %.
Nationale Grenzen wirken auf den EU-Binnenhandel wie Zölle in Höhe von 44 % bis 110 %. Barrieren auf dem EU-Binnenmarkt sind nach 30 Jahren immer noch beträchtlich. Sie entsprechen Quasi-Zöllen in Höhe von 44 % für das Verarbeitende Gewerbe und 110 % für Dienstleister:innen.
Gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten wirkt der Binnenmarkt als geoökonomischer Puffer, da etwa 70 % der österreichischen Exporte dorthin gehen und heimische Unternehmen hochgradig in grenzüberschreitende, europäische Produktionsnetzwerke integriert sind. So zeigen aktuelle Modellsimulationen, dass schon der bestehende Integrationsgrad den durchschnittlichen regionalen Verlust an realer Wertschöpfung infolge der US-Zölle pro Kopf um rund 25 % reduziert (vgl. Felbermayr et al. 2025).
Gleichzeitig ist der EU-Binnenmarkt ein geopolitischer Hebel, da die EU als Ganzes gerechnet etwa für China ein ähnlich wichtiger Handelspartner ist wie umgekehrt, während einzelne EU-Länder – selbst das wirtschaftlich starke Deutschland – nur eine relativ geringe Bedeutung als Absatz- bzw. Beschaffungsmarkt haben.
Laut Europäischer Kommission bietet der Europäische Binnenmarkt bis Ende 2029 ein jährliches Wachstumspotenzial von 713 Mrd. Euro.
Dieses gilt es, durch eine effektive und beschleunigte Umsetzung sowie Durchsetzung bestehender Regeln voll auszuschöpfen. Binnenmarktverstöße und Vertragsverletzungs-verfahren müssen schneller geahndet werden, und Barrieren im Dienstleistungssektor sollten unter Wahrung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards rasch abgebaut werden. Reformen wie ein Ex-ante-Prüfverfahren und die Stärkung von EU-Pilotverfahren sind notwendig, um Transparenz zu erhöhen und protektionistische Maßnahmen zu verhindern.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Dienstleistungen sind inzwischen der dominierende Wachstumsmotor der europäischen Wirtschaft. Zwischen 2000 und 2023 stieg die reale Bruttowertschöpfung der EU27 um 37,1 %; 82 % dieses Wachstums entfielen allein auf den Dienstleistungssektor (Dorn et al. 2024)). Würden die bestehenden Handelsbarrieren für Dienstleistungen um 25 % reduziert werden, so ergäbe sich laut dem in München für Österreich ein Wertschöpfungszuwachs von 3,8 %.
Folgende konkrete Ansatzpunkte zum Abbau von überbordenden bürokratischen Belastungen sollten rasch angegangen werden:
- Vereinfachung des Entsendeverfahrens:
- Abschaffung des A1-Formulars bei kurzen Dienstreisen
- E-Declaration inklusive Sozialversicherungsnummern der entsandten Arbeitnehmer
- Ex-Ante-Prüfung von neuen Dienstleistungsvorschriften (analog zum Warenverkehr)
- Bestehende Schengen-Binnengrenzkontrollen abbauen.
- Eine deutliche Verringerung der nationalen Bürokratie- und Regulierungskosten ist von zentraler Bedeutung, da diese die wichtigsten Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen darstellen – insbesondere in Grenzregionen (vgl. Dorn et al. 2024 ). Dazu zählen eine Reduktion von Dokumentations- und Berichtspflichten ebenso wie die Verkürzung von Genehmigungs- und Verfahrenszeiten.
- „Gold-Plating“ bei nationaler Umsetzung vermeiden, Codifizierung und Anwendung des „Once-Only“-Prinzips.
Das Vorhaben zu einem 28. Regime bietet einen pragmatischen Lösungsansatz gegen regulatorische Fragmentierung. Da es nicht auf eine Vollharmonisierung nationaler Rechtsordnungen, sondern eine optionale Ergänzung („opt-in“) abzielt, lassen sich zügigere Fortschritte erwarten und hartnäckige strukturelle Hindernisse beseitigen, die es ambitionierten, innovativen Unternehmen erschweren, die Größe des EU-Binnenmarktes so früh wie möglich in ihrer Entwicklung zu nutzen.
Gerade für junge, wachstumsorientierte Unternehmen bietet es einen Hebel hin zu einem unternehmensfreundlichen Binnenmarktumfeld, indem Investitionsbarrieren abgebaut, Rechtsunsicherheit reduziert und Unternehmensgründung, -führung und -auflösung vereinfacht werden.
Um den Wirtschaftsstandort Europa für Startups und Scaleups weiter zu attraktivieren und damit die Entstehung und Skalierung innovativer Unternehmen messbar zu beschleunigen, sollte daher ein modularer Zugang zum 28. Regime mit spezifischen Instrumenten zur Berücksichtigung der Anforderungen dieser Unternehmensgruppen einer Prüfung unterzogen werden.
Die Senkung von Rechtsbefolgungs- bzw. Compliance-Kosten im EU‑Binnenmarkt ist ein zentraler Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und den administrativen Aufwand spürbar zu reduzieren. Ein maßgeblicher Ansatzpunkt dafür ist das „Decluttering“ – die Entrümpelung und Straffung des Steuerrechts insbesondere im Bereich der Mindestbesteuerung und der ATAD-Richtlinien sowie weiterer relevanter Rechtsbereiche.
Der Investitionsbedarf in Europa ist enorm. Für die grüne und digitale Transformation sowie für Verteidigungsausgaben werden Schätzungen (z. B. Bouabdallah et al. 2024, Draghi 2024, Panetta 2022) zufolge jährlich zwischen 700 und 800 Mrd. Euro benötigt. Angesichts begrenzter fiskalischer Spielräume wird der Großteil von privaten Investoren getragen werden müssen. Innerhalb der EU existiert eine hohe Sparquote, zugleich werden die Ersparnisse jedoch ineffizient allokiert; rund ein Drittel des Vermögens liegt in Bargeld oder Bankeinlagen (vgl. Vendetti et al. 2025).
Dadurch erhalten insbesondere innovative Unternehmen zu wenig Risikokapital. Kapitalmarktintegration kann hier ansetzen, indem sie die Kosten des Kapitals senkt und den Investor:innenpool erweitert. Wichtig ist daher:
- Öffentliche Hebel gezielt nutzen: EIB-Rolle und Risikobereitschaft ausbauen (inkl. KMU-Zugang), gemeinsame Finanzierung nur dort, wo EU-Mehrwert klar ist.
- Kapitalmarktinstrumente stärken: Verbriefungsmärkte wieder funktionsfähiger machen und bank-/aufsichtsrechtliche Regeln investitionsfreundlich kalibrieren.
- Regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen investitionsfreundlicher gestalten (Abbau steuerlicher Hürden; Anreize für langfristiges Sparen und Vorsorgekapital als zusätzlicher Kapitalstock).
- Regulierung und Aufsicht verbessern: Abstand nehmen von ständigen Reviews, klare Vorgaben bereits im Rechtsakt, Doppelgleisigkeiten zwischen unterschiedlichen Regularien vermeiden und Proportionalitätsgrundsatz stärker berücksichtigen. Eine Übertragung von weiteren Aufsichtsbefugnissen an die ESMA nur nach sorgfältiger Kosten-Nutzen-Abwägung insbes. auch aus dem Blickwinkel der Beaufsichtigten sowie ohne Doppelzuständigkeiten zwischen europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden. Primär soll aber stärker auf eine Aufsichtskonvergenz als auf eine Aufsichtszentralisierung gesetzt werden.
Eine glaubwürdige Erweiterungsstrategie verfolgen und die Rolle der EU in der Westbalkanregion stärker kommunizieren.
- EU-Integration der Westbalkanländer, Ukraine und Moldau eröffnet Wirtschaft bedeutende Chancen. Durch Beitrittsverhandlungen und damit verbundenen Reformen höhere Planungssicherheit für Unternehmen.
- Abschluss der Verhandlungen mit Montenegro und Albanien forcieren.
- Mit anderen Westbalkanstaaten Beitrittsverhandlungen sowie stufenweise Integration in EU-Binnenmarkt vorantreiben.
- Die wirtschaftliche Integration der Ukraine und Moldau in EU-Binnenmarkt (z. B. Verteidigungs- und Maschinenbauindustrie, kritische Rohstoffe, erneuerbare Energien) als geopolitisches und wirtschaftliches Interesse Europas verfolgen.
Eine europäische Wirtschaftssicherheitspolitik muss darauf abzielen, wirtschaftliche Stabilität und Wachstum zu schützen, indem sie die Verwundbarkeit des eigenen Wirtschaftsraums gegenüber externen und internen Bedrohungen reduziert. Globale Wertschöpfungsketten (GVCs) haben in der Vergangenheit für Effizienzgewinne, Produktivitätszuwächse und niedrigere Preise gesorgt. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass GVCs nicht mehr politisch neutral sind und dadurch Spezialisierung und Konzentration neue Verwundbarkeiten, etwa durch kritische Engstellen („choke points“) und die Gefahr wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen mit sich bringen. Dabei sind die Risiken eng miteinander verflochten: Störungen in einem Bereich (z. B. fossile Energie, Chips, kritische Rohstoffe) können Kettenreaktionen in anderen Bereichen auslösen (Produktion, Energieversorgung, digitale Infrastrukturen, Finanzsysteme).
Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit sind notwendig, dürfen aber die Vorteile offener Märkte (Handel, Investitionen, Innovation) nicht unnötig untergraben. Ziel muss eine risikobasierte Steuerung sein, nicht eine pauschale Abschottung:
- Verringerung strategischer Abhängigkeiten durch bessere Datenverfügbarkeit
Um den Unternehmen aktives „De-Risking“ kosteneffizient zu ermöglichen, gilt es die Datenverfügbarkeit rund um europäische Lieferkettennetzwerke deutlich zu verbessern und unternehmerischen Entscheidungsträger:innen zugänglich zu machen. Dabei gilt es vorrangig auf bereits verfügbare Datenquellen zurückzugreifen und zusätzliche Erhebungen nur im begründeten Bedarfsfall zu erwägen. Bürokratische Belastungen sind weitestgehend zu vermeiden. - Gewinnung sicherer Investitionen in die EU
Sicherheitsrisiken durch ausländische Investitionen stellen im neuen geopolitischen Umfeld eine große Herausforderung dar. Neben klassischer Verteidigung stehen heute Energie, Gesundheit, Rohstoffe, Nahrungsmittelsicherheit und kritische Infrastrukturen im Fokus, ebenso „emerging technologies“ und kritische Inputs. In OECD-Ländern ist Investitionsscreening mittlerweile das wichtigste Instrument zur Handhabung solcher Risiken geworden. Hier gilt es dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Maßnahmen die Prinzipien Nichtdiskriminierung, Transparenz, Vorhersehbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechenschaftspflicht nicht außer Acht lassen, um Sicherheitsinteressen mit Offenheit für FDI in Einklang zu bringen. - Sicherung der Führungsrolle der EU bei kritischen Technologien
- Schutz sensibler Informationen und Daten
- Abschirmung der kritischen Infrastruktur
Auch die EU hat in diese Richtung Maßnahmen ergriffen, um die bestehende FDI-Screening Verordnung überarbeitet, die in allen EU-Ländern umgesetzt werden muss. Das bestehende österreichische Investitionskontrollgesetz ist auf mögliche Anpassungen zu prüfen.
Österreich als Exportland stärken: Nationale Spielräume nutzen
Exporte entsprechen mehr als 50 % der österreichischen Wirtschaftsleistung, mehr als ein Drittel der in Österreich hergestellten Waren und Dienstleistungen wird im Ausland verkauft. Eine zusätzliche Exportmilliarde bringt im Durchschnitt 6.000 weitere Jobs in Österreich.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Die Internationalisierungsoffensive (I.O.) „go-international“ ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Exportkraft österreichischer Unternehmen. Um die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen, neue Chancen auf globalen Märkten zu eröffnen und die Resilienz österreichischer Unternehmen zu stärken, sollen die Budgetmittel für die Verlängerung der I.O. von 2027 bis 2031 im bisherigen Umfang von 51 Mio. Euro für die Vierjahresperiode verbindlich fixiert werden.
Durch Planbarkeit und die gesicherte Finanzierung kann die Internationalisierungsoffensive weiterhin einen wirksamen Beitrag zur Erschließung neuer Märkte, zur Diversifizierung von Absatz- und Beschaffungsstrukturen sowie damit zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich leisten. Die Neuauflage der Internationalisierungsoffensive soll den Hauptfokus auf die in der Industriestrategie 2035 genannten Schlüsselindustrien und Stärkefelder legen.
Die Exporte entsprechen mehr als 50 % der österreichischen Wirtschaftsleistung, mehr als ein Drittel der in Österreich hergestellten Waren und Dienstleistungen wird im Ausland verkauft. Exportbetriebe investieren im Schnitt um zwei Drittel mehr in die Zukunft ihrer Standorte als andere Unternehmen; eine zusätzliche Exportmilliarde bringt im Durchschnitt 6.000 weitere Jobs in Österreich. Jeder vierte Steuer-Euro und mehr als 1,2 Mio. Arbeitsplätze in Österreich hängen von der Exportwirtschaft ab.
- Systematische und strukturierte Verankerung Industrieller Kooperationen im österreichischen Beschaffungswesen, einschließlich verbindlicher Zielgrößen und eines klaren Umsetzungs- und Monitoringrahmens.
- alle nach europäischem und innerstaatlichem Recht zulässigen Kooperationsmodelle sollen innovationsorientiert ausgeschöpft werden
- Im Rahmen der Beschaffung der M-346 FA Jettrainer von Leonardo durch die österreichische Bundesregierung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) eine rechtliche Verpflichtung zu Industrieller Kooperation verhandelt. Abkommen dieser Art sollten als Initialfall für Industrielle Kooperation verstanden werden, die nun auch bei allen weiteren größeren Beschaffungen des Bundesheers zur Anwendung kommt'.
- Beteiligung Österreichs an europäischen Förder- und Beschaffungsprogrammen: Aktive inhaltliche und budgetäre Unterstützung des BMLV und des BMWET für österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei europäischen Initiativen wie dem European Defence Fund (EDF) und dem European Defence Industrial Programme (EDIP).
- Verfahren der Exportkontrolle im Verteidigungssektor beschleunigen: In einem Sektor mit einer Exportquote von über 90 % ist die Ausfuhrkontrolle ein entscheidender Faktor beim Erhalt heimischer Technologie. Um Unternehmensabwanderungen zu verhindern, braucht es deshalb eine Beschleunigung der Verfahren. sowie eine Reduzierung der Genehmigungspflichten für die innergemeinschaftlichen Verbringung von Gütern des Verteidigungssektors. Auch eine Harmonisierung der nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich wäre von Vorteil.
Industrielle Wettbewerbsfähigkeit auf EU-Ebene stärken
Angesichts der globalstrukturellen Veränderungen und der strategischen Abhängigkeiten der europäischen Wirtschaft muss Europa mehr in Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und technologische Souveränität investieren. Dafür braucht es eine kohärente, effektive und zielgerichtete Industriepolitik mit einer sicheren Finanzierungsgrundlage.
Dass muss jetzt umgesetzt werden:
Gemeinsame Finanzierungsgrundlage für Projekte mit strategischer Bedeutung (z. B. Forschung, Verteidigung, Twin-Transition), indem Mittel aus europäischen Programmen gebündelt und zentrale Initiativen im EU-Haushalt verankert werden. Mit dem „European Competitiveness Fund“ (ECF), der im EU-Haushaltsentwurf für die Jahre 2028–2034 enthalten ist, plant die Kommission, einen Großteil ihrer direkt verwalteten Industrie-, Technologie- und Innovationsprogramme unter einem gemeinsamen Rechtsrahmen zu bündeln. Der ECF soll die wirtschaftliche Schlagkraft der EU im globalen Wettbewerb stärken und für mehr Kohärenz in der europäischen Industriepolitik sorgen.
Erstmals will die Kommission Fördermittel in dieser Größenordnung eigenständig verwalten und gezielt in Schlüsselbranchen mit europäischem Mehrwert lenken. Eine Stoßrichtung, die die WKÖ in ihrem Positionspapier zum MFR 2028-2034 ausdrücklich unterstützt. Um diese Mittel künftig wirksam für österreichische Unternehmen abschöpfen zu können, wird es entscheidend sein, frühzeitig die entsprechenden Service- und Beratungsleistungen zu beauftragen und auszubauen, damit Unternehmen strategisch an den European Competitiveness Fund (ECF) andocken und dessen Förderlogiken nutzen können.
In Zukunft sollen öffentliche Gelder strategisch so eingesetzt werden, dass ein Mindestanteil an europäisch oder in Partnerländern hergestellter Wertschöpfung (z. B. als Komponenten oder Dienstleistungen) gewährleistet ist. Dadurch soll gezielt Nachfrage in strategisch bedeutsame Industrien und Technologien gelenkt und diese in ihren Aufbau- und Lernphasen unterstützt werden, bis sie eine ausreichende Größe für eine internationale Wettbewerbsfähigkeit erreicht haben. Zudem sollen strategische Industrien sowie deren KMU-Zulieferstrukturen so vor negativen grenzüberschreitenden Externalitäten aus Industriepolitik-Maßnahmen anderer Wirtschaftsräume geschützt werden. Die Regeln gilt es in ein (WTO)-rechtssicheres, fiskalisch tragfähiges und einfach administrierbares Politikdesign zu übersetzen.
- De-risking auf wenige, wirklich kritische Bereiche wie z. B. Halbleiter, Batterien, kritische Rohstoffe sowie ausgewählte Pharmazeutika fokussieren anstatt breiter Autarkiebestrebungen („Small yard, high fence“).
- Engpässe in der EU sowie Abhängigkeiten anderer Länder von der EU systematisch identifizieren und mit Unternehmen und EU-Mitgliedsstaaten operationalisieren; als Basis für zielgerichtete Resilienzmaßnahmen und bessere Verhandlungsposition bei Marktstörungen.
- Ergänzend zu den EU-Handelsabkommen sollen Clean Trade und Investment Partnerships bzw. „Supply-chain resilience“-Abkommen als Hebel zur Diversifizierung kritischer Wertschöpfungsketten eingesetzt werden.
- Den Binnenmarkt für Recycling und qualitätsgesicherte Sekundärrohstoffe ausbauen, um die Importabhängigkeit bei kritischen Rohstoffen strukturell senken.
Auf europäischer Ebene ist ein rohstoffstrategischer Neustart vonnöten. Bisher wurden mehr als ein Dutzend Rohstoffpartnerschaften unterzeichnet, die zwar die Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit verbessern, jedoch keine konkreten Maßnahmen implizieren. Ziel muss es daher sein, konkrete Projekte und verbindliche Finanzierungen zu manifestieren. Mit dem RESourceEU-Aktionsplan sollen nunmehr Finanzmittel bereitgestellt und konkrete Instrumente eingerichtet werden. Diese Initiative muss daher zügig vorangetrieben werden.