Information zum KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros 2018

Gilt für:
Österreichweit

Nach intensiven Verhandlungen konnte ein neues KV-Abkommen für die Angestellten im Reisebürogewerbe erzielt werden.

Im gehaltsrechtlichen Teil gibt es folgenden Abschluss:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1.4.2018 um 2,1 % zuzüglich einer Einmalzahlung von 70 € für die Normalarbeitszeit (aliquot für Teilzeit) erhöht. Die errechneten Beträge sind jeweils kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.

Die nicht ausbezahlte Erhöhung für die Monate Jänner bis März 2018 wird mit einer pauschalen Abschlagszahlung von 114 € für die Normalarbeitszeit (aliquot für Teilzeit) vergütet.

Die Einmalzahlung und die pauschale Abschlagszahlung werden mit dem Gehalt für April 2018ausbezahlt und sind auf gewährte Überzahlungen nicht anzurechnen.

Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden per 1.1.2018 um 2,35 % erhöht und auf volle Eurobeträge aufgerundet.  

Es wird empfohlen, bei Überzahlung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter diese Erhöhung ebenfalls zu gewähren, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.

Unter den Begriff Überzahlung fallen weder Überstundenpauschale noch Zulagen. Grundlage für die Berechnung ist das Monats-Gehalt für März 2018 (ohne Sonderzahlungen).

Im arbeitsrechtlichen Teil gibt es folgenden Abschluss:

Im Abschnitt VII, Z.6

werden ab 1.4.2018 die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste von € 15,51 auf 15,87, bzw. von 31,- auf € 31,73 erhöht.

Der aktualisierte Kollektivvertrag samt Gehaltstabellen 

Mit der Erhöhung von +2,1 % wurde das Ziel des Fachverbandes erreicht, mit einem möglichst niedrigen Prozentsatz (da nur dieser nachhaltig wirkt) abzuschließen.