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Lohn-/Gehaltsordnung Ambulatorien für Physikalische Therapie, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2020

Räumlicher Geltungsbereich:
Wien
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter, Angestellte
Geltungsdauer:
1.4.2020 - 30.6.2021
Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Lohn- und Gehaltstabelle

Berufsgruppe 1

Schreibkräfte und Sprechstundenhilfen

1.4.2020 bis 31.3.2021
im 1. bis 3. Berufsjahr€ 1.614,77
im 4. bis 6. Berufsjahr€ 1.667,30
im 7. bis 9. Berufsjahr€ 1.719,83
ab dem 10. Berufsjahr€ 1.772,36

Berufsgruppe 2a

Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF BGBl. I Nr. 169/2002 sowie Angestellte des medizinisch-technischen Fachdienstes (MTF), die ausschließlich als Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF BGBl. I Nr. 169/2002 beschäftigt werden

1.4.2020 bis 31.3.2021
im 1.bis 3. Berufsjahr€ 1.635,78
im 4. bis 6. Berufsjahr€ 1.688,31 
im 7. bis 9. Berufsjahr€ 1.740,84 
ab dem 10. Berufsjahr€ 1.793,37 

Berufsgruppe 2b 

Arbeitnehmer, die nach bzw. außerhalb der gesetzlich vorgesehenen theoretischen Ausbildung, im Rahmen eines maximal dreijährigen befristeten Arbeits- und Ausbildungsvertrages zu medizinischen Masseuren ausgebildet werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Ausbildung übernimmt

1.4.2020 bis 31.3.2021
im 1. und 2. Berufsjahr€ 460,00
im 3. Berufsjahr€ 1.509,71

Berufsgruppe 3 

Angestellte des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes gemäß § 1 MTD-G idF BGBl. Nr. 460/1992 (z.B. Physiotherapeut/innen, Ergotherapeut/innen, sowie Sportwissenschafter/innen)

1.4.2020 bis 31.3.2021
€ 2.182,10