Zum Inhalt springen

Lohn-/Gehaltsordnung Ambulatorien für Physikalische Therapie, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Wien
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter, Angestellte
Geltungsdauer:
ab 1.5.2026

Lohn- und Gehaltstabelle vom 1.5.2026 bis 30.4.2027

Berufsgruppe 1

Schreibkräfte und Sprechstundenhilfen

im 1. bis 3. Berufsjahr €  2.120,00
im 4. bis 6. Berufsjahr €  2.179,00
im 7. bis 9. Berufsjahr €  2.236,00
ab dem 10. Berufsjahr €  2.304,00

Berufsgruppe 2a

Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 sowie Angestellte des medizinisch-technischen Fachdienstes (MTF), die ausschließlich als Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 beschäftigt werden

im 1.bis 3. Berufsjahr € 2.146,00
im 4. bis 6. Berufsjahr € 2.207,00
im 7. bis 9. Berufsjahr € 2.263,00
ab dem 10. Berufsjahr € 2.332,00

Berufsgruppe 2b

Arbeitnehmer, die nach bzw. außerhalb der gesetzlich vorgesehenen theoretischen Ausbildung, im Rahmen eines maximal dreijährigen befristeten Arbeits- und Ausbildungsvertrages zu medizinischen Masseuren ausgebildet werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Ausbildung übernimmt

im 1. und 2. Berufsjahr      € 549,00
im 3. Berufsjahr      € 1.980,00

Berufsgruppe 3

Angestellte des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes gemäß § 1 MTD-G
(physiotherapeutischer Dienst, medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst, radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst und ernährungsmedizinischer Beratungsdienst, ergotherapeutischer Dienst, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer Dienst, orthoptischer Dienst), Sportwissenschafter, Trainingstherapeuten.

  € 2.837,00