Gehaltsordnung Güterbeförderungs- / Kleintransportgewerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Gilt für:
Österreichweit

B. Gehaltstafel

a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren

Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne einschlägige Lehrausbildung 

  1.1.2023
a) € 1.660,00
b) € 1.705,00
c) € 1.745,00

Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte mit einschlägiger Lehr- oder Schulausbildung

  1.1.2023
a) € 1.710,00
b) € 1.760,00
c) € 1.900,00

Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen

  1.1.2023
a) € 1.745,00
b) € 1.865,00
c) € 2.090,00

Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit 

  1.1.2023
a) € 1.910,00
b) € 1.980,00
c) € 2.305,00

Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung: freie Vereinbarung

Lehrlingseinkommen

Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:

 im 1. Lehrjahr 40 % (das entspricht € 684,00)
im 2. Lehrjahr 55 % (das entspricht € 940,50)
im 3. Lehrjahr 75 % (das entspricht € 1.282,50)

des kollektivvertraglichen Gehaltes der Beschäftigungsgruppe 2, Untergruppe a, der Gehaltstafel.


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