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Gehaltsordnungen Gastronomie und Hotellerie, Angestellte, gültig ab 1.10.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Angestellte

Anhang 11
Beschäftigungsgruppen

Beschäftigungsgruppe 0

Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.B. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung

Beschäftigungsgruppe 1

Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele: Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs

Beschäftigungsgruppe 2

Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele: Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung

Beschäftigungsgruppe 3

Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung.

Beispiele: Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in.

Beschäftigungsgruppe 4

Angestellte im berufseinschlägigen Aufgabenbereich nach Absolvierung der facheinschlägigen Lehr- bzw. Schulzeiten ohne erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sowie Hilfskräfte in allen Bereichen nach zehn Jahren Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe:
Angestellte, die eine facheinschlägige Lehre bzw. eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere bzw. höhere Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss bei erfolgreichem Schulabschluss gemäß §34a BAG ersetzt, vollständig besucht, allerdings keinen erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung absolviert haben und die

  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • bei Gästekontakt Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.

Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, jeweils nach vollständigem Besuch der facheinschlägigen Lehr- bzw. Schulzeiten jedoch ohne erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Hilfskräfte in allen Bereichen, die zumindest zehn Jahre Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe vorzuweisen haben.

Beschäftigungsgruppe 5

Hilfskräfte: Hilfskräfte in allen Bereichen mit weniger als zehn Jahren Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe 

Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis.

1. Gehaltstabellen für die Angestellten der Hotellerie und Gastronomie ab 1. Oktober 2026

Hotellerie in Wien, gültig ab 1.10.2026

Beschäftigungsgruppe 100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 0 3 050,00 3 126,30

3 202,50

3 278,80 3 355,00
BG 1 2 771,00 2 840,30 2 909,60 2 978,80 3 048,10
BG 2 2 557,00 2 620,90 2 684,90 2 748,80 2 812,70
BG 3 2 330,00 2 388,30 2 446,50 2 504,80 2 563,00
BG 4 2 153,00 2 206,80 2 260, 70 2 314,50 2 368,30
BG 5 2 096,50 2 148,90

Kaffeehäuser und Gastronomie in Wien, gültig ab 1.10.2026

Beschäftigungsgruppe 100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 0 2 924,00 2 997,10 3 070,20 3 143,30 3 216,40
BG 1 2 771,00 2 840,30 2 909,60 2 978,80 3 048,10
BG 2 2 328,00 2 386,20 2 444,40 2 502,60 2 560,80
BG 3 2 232,00 2 287,80 2 343,60 2 399,40 2 455,20
BG 4 2 153,00 2 206,80 2 260,70 2 314,50 2 368,30
BG 5 2 096,50 2 148,90      

Hotellerie, Gastronomie in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, gültig ab 1.10.2026

Beschäftigungsgruppe 100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 0 2 745,00 2 813,60 2 882,30 2 950,90 3 019,50
BG 1 2 618,00 2 683,50 2 748,90 2 814,40 2 879,80
BG 2 2 304,00 2 361,60 2 419,20 2 476,80 2 534,40
BG 3 2 226,00 2 281,70 2 337,30 2 393,00 2 448,60
BG 4 2 153,00 2 206,80 2 260,70 2 314,50 2 368,30
BG 5 2 096,50 2 148,90      

Hotellerie, Gastronomie in Salzburg, Tirol, Vorarlberg gültig ab 1.10.2026

Beschäftigungsgruppe 100 %
0-5 Jahre
102,50 %
6-10 Jahre
105 %
11-15 Jahre
107,50 %
16-20 Jahre
110 %
über 20 Jahre
BG 0 3 050,00 3 126,30 3 202,50 3 278,80 3 355,00
BG 1 2 646,00 2 712,20 2 778,30 2 844,50 2 910,60
BG 2 2 395,00 2 454,90 2 514,80 2 574,60 2 634,50
BG 3 2 330,00 2 388,30 2 446,50 2 504,80 2 563,00
BG 4 2 153,00 2 206,80 2 260,70 2 314,50 2 368,30
BG 5 2 096,50 2 148,90      

2. Lehrlingseinkommen 

Lehrjahr1. Oktober 2026
1. Lehrjahr:1.090,00 Euro
2. Lehrjahr:1.220,00 Euro
3. Lehrjahr:1.445,00 Euro
4. Lehrjahr oder Doppellehre        1.550,00 Euro

3. Zulagen

Nachtarbeitszuschlag (je nach Arbeitsleistung zeitlich gestaffelt) € 28,50
für Arbeitsleistungen zwischen 0:01 und 2:00 Uhr: € 9,50
für Arbeitsleistungen zwischen 2:01 und 4:00 Uhr: € 9,50
für Arbeitsleistungen zwischen 4:01 und 6:00 Uhr: € 9,50
für Arbeitsleistungen die frühestens ab 5 Uhr beginnen: € 4,75
für Arbeitsleistungen, die frühestens um 5:30 Uhr beginnen, entfällt der Nachtarbeitszuschlag
Fremdsprachenzulage € 40,00
Fehlgeldentschädigung € 41,00

4. Verfall

Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen, mangels schriftlicher Geltendmachung, nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.