Information zum Kollektivvertragsabschluss im Hotel- und Gastgewerbe 2026
Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden haben sich die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie sowie die Gewerkschaften GPA und vida auf einen neuen Kollektivvertragsabschluss für Gastronomie und Hotellerie verständigt.
Eckpunkte zum Abschluss
- Ab 1. Oktober 2026 steigen die Löhne und Gehälter im Durchschnitt um 3 Prozent.
- Die Lehrlingseinkommen werden durchschnittlich um 3,44 Prozent angehoben.
- In der Lohn- und Gehaltsgruppe 5 beträgt das Plus 3,48 Prozent.
- Mitarbeiter:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis am 01.10.2026 erhalten eine maximale Prämie von 275 Euro (Aliquotierung kann aus mehreren Gründen erfolgen, z.B. Teilzeit).
Eckpunkte zur Einmalzahlung
Höhe der Einmalzahlung und Stichtag für den Anspruch (1.10.2026)
Mitarbeiter:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis am 1.10.2026 erhalten – sofern keine Ausnahme vorliegt (siehe weiter unten) eine Einmalzahlung in der Höhe von 275 Euro brutto.
Auszahlungsmodus und Frist der Einmalzahlung
Die Einmalzahlung ist in einem einzigen Betrag bis spätestens 31.12.2026 auszubezahlen.
Ausnahmen - kein oder ein verminderter Anspruch auf Einmalzahlung besteht im Falle:
- einer Überzahlungen in den letzten fünf Monaten
- von entgeltfreien Zeiten
- von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern
- eines Eintritt nach dem 1.5.2026
- einer Einmalzahlung von 10 Euro oder weniger
- des Verlusts anderer günstigerer Leistungen
- einer geringfügigen Beschäftigung
Höhe der Einmalzahlung bei Lehrlingen
Lehrlinge mit aufrechtem Lehrverhältnis zum 1.10.2026 erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 175 Euro brutto. Die oben genannten Regelungen sind analog anzuwenden.
Für Lehrlinge, die am Stichtag bereits in der Behaltefrist sind, ist eine Mischberechnung vorgesehen.
Den detaillierten und rechtsverbindlichen Wortlaut zu allen oben genannten Punkten inklusive Berechnungsbeispiele finden Sie im Übereinkommen zum Lohn- und Gehaltsabschluss 2026.
Auszahlung der Einmalzahlung als steuerfreie Mitarbeiterprämie:
Im Lohn- und Gehaltsübereinkommen 2026 ist grundsätzlich vorgesehen, dass die im Lohn- und Gehaltsabkommen vorgesehene Einmalzahlung auch als steuerfreie Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden kann sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 124b Z 478 lit f EStG erfüllt sind.
Derzeit überarbeitet das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Lohnsteuer-Richtlinien. Diese werden auch Regelungen zur steuerfreien Mitarbeiterprämie 2026 enthalten.
Da aktuell nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob das BMF die Auszahlung der Einmalzahlung als steuerfreie Mitarbeiterprämie anerkennen würde, empfehlen die Fachverbände zum gegebenen Zeitpunkt die Einmalzahlung nicht in Form einer steuerfreien Mitarbeiterprämie auszubezahlen.
Lohntabellen Übersicht
Nomenklaturen und Löhne für jedes Bundesland:
- Lohnordnung Burgenland, gültig ab 1.10.2026
- Lohnordnung Kärnten, gültig ab 1.10.2026
- Lohnordnung Niederösterreich, gültig ab 1.10.2026
- Lohnordnung Oberösterreich, gültig ab 1.10.2026
- Lohnordnung Salzburg, gültig ab 1.10.2026
- Lohnordnung Steiermark, gültig 1.10.2026
- Lohnordnung Tirol, gültig ab 1.10.2026
- Lohnordnung Vorarlberg, gültig ab 1.10.2026
- Lohnordnung Hotellerie Wien, gültig 1.10.2026
- Lohnordnung Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) Wien, gültig ab 1.10.2026