Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen in der Metallindustrie 2020

Gültigkeit:
ab 1.11.2020
Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebniss im Überblick


Zwischen dem Fachverband der Metalltechnischen Industrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird, ausgenommen für die Berufsgruppe der Gießereiindustrie nachstehende Vereinbarung geschlossen:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne ab 1.11.2020 (Beilage 1) um 1,45 %.

2. Erhöhung der Ist-Löhne

Erhöhung der Ist-Löhne ab 1.11.2020 um 1,45 %.

3. Kollektivvertraglichen Zulagen mit Ausnahme der Nachtarbeitszulage und Schichtzulage für die dritte Schicht

Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen mit Ausnahme der Nachtarbeitszulage und Schichtzulage für die dritte Schicht um 1,45 % und der Aufwandsentschädigungen um durchschnittlich 1,45 % ab 1.11.2020. (Beilage 1). Die innerbetrieblichen Zulagen werden, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt werden, um 1,45 % ab 1.11.2020 erhöht.

Die kollektivvertragliche Nachtarbeitszulage sowie die Schichtzulage für die 3. Schicht werden wie folgt erhöht:

  • Ab 1.11.2020 auf € 2,384
  • Ab 1.11.2021 auf € 2,524

4. Lehrlingsentschädigungen

Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen ab 1.11.2020 wie folgt

1. Lehrjahr ......... €    749,49
2. Lehrjahr ......... €    959,01
3. Lehrjahr ......... € 1.254,67
4. Lehrjahr ......... € 1.656,75

5. Corona-Prämie

Unternehmen, für die es wirtschaftlich vertretbar ist, wird empfohlen, eine einmalige Corona-Prämie gemäß § 124b Ziffer 350 lit. a EStG i.V.m. § 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG in der Höhe von € 150 für ihren besonderen Einsatz und die Arbeitsbelastung während der Covid-19-Pandemie auszubezahlen.

6. Regelung zum Rahmenrecht

In Abschnitt VI Ziffer 19b lit h) sowie in Ziffer 21 werden jeweils die Zahlen "120" durch die Zahlen "180", befristet bis 31.12.2023, ersetzt.

7. Geltungsbeginn

Geltungsbeginn: 1.11.2020