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Kollektivvertrag Gehaltsabschluss Ledererzeugende Industrie, Angestellte, gültig ab 1.2.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Angestellte

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem 

Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie,
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
 

einerseits und dem 

Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft GPA,
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
 

andererseits.


Artikel I

Der Kollektivvertrag gilt

räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich

fachlich: für alle Mitgliedsfirmen der Leder erzeugenden Industrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie.
Für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband
angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den
beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig
überwiegend ausgeübt wird.

persönlich: für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1.November 1991 in der jeweils
gültigen Fassung anzuwenden ist.

Artikel II

Die vor dem 1. Jänner 2026 bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem tatsächlichen
Monatsgehalt (Ist-Gehalt) des (der) Angestellten – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum –  und dem Kollektivvertragsgehalt bleibt ab der Geltung der neuen Gehaltsordnung aufrecht.

Artikel III

Die ab 1. Jänner 2026 geltenden Mindestgrundgehälter ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung.

Artikel IV

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art II oder III effektiv erhöht.

Artikel V

Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Ledererzeugenden Industrie

Der § 18 lit a) des Rahmenkollektivvertrages gilt in folgender Fassung:
Das monatliche Lehrlingseinkommen für Lehrlinge im Sinne des § 2 Ziffer 1 beträgt ab 1. Jänner 2026:

Lehrjahr Tabelle I in Euro Tabelle II in Euro
1. Lehrjahr756,00998,00
2. Lehrjahr998,001.335,00
3. Lehrjahr1.335,001.660,00
4. Lehrjahr*1.795,001.929,00

*) Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988
geltenden Ausbildungsvorschriften.

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. Juni 1991 nach Vollendung
des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Wien, 1. Jänner 2026


FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE

Obmann:

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Menitz

Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser

FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie

Vorsitzender:

Mag. Ulrich Schmidt

Berufsgruppenleiterin:

Barbara Withalm

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Vorsitzende:

Barbara Teiber, MA

Bundesgeschäftsführer:

Mario Ferrari

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Dietmar Hartl

Wirtschaftsbereichssekretär:

Mag. Albert Steinhauser