Kollektivvertrag Gehaltsabschluss Ledererzeugende Industrie, Angestellte, gültig ab 1.2.2026
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie,
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft GPA,
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
andererseits.
Artikel I
Der Kollektivvertrag gilt
räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich
fachlich: für alle Mitgliedsfirmen der Leder erzeugenden Industrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie.
Für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband
angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den
beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig
überwiegend ausgeübt wird.
persönlich: für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1.November 1991 in der jeweils
gültigen Fassung anzuwenden ist.
Artikel II
Die vor dem 1. Jänner 2026 bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem tatsächlichen
Monatsgehalt (Ist-Gehalt) des (der) Angestellten – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – und dem Kollektivvertragsgehalt bleibt ab der Geltung der neuen Gehaltsordnung aufrecht.
Artikel III
Die ab 1. Jänner 2026 geltenden Mindestgrundgehälter ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung.
Artikel IV
Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art II oder III effektiv erhöht.
Artikel V
Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Ledererzeugenden Industrie
Der § 18 lit a) des Rahmenkollektivvertrages gilt in folgender Fassung:
Das monatliche Lehrlingseinkommen für Lehrlinge im Sinne des § 2 Ziffer 1 beträgt ab 1. Jänner 2026:
| Lehrjahr | Tabelle I in Euro | Tabelle II in Euro |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 756,00 | 998,00 |
| 2. Lehrjahr | 998,00 | 1.335,00 |
| 3. Lehrjahr | 1.335,00 | 1.660,00 |
| 4. Lehrjahr* | 1.795,00 | 1.929,00 |
*) Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988
geltenden Ausbildungsvorschriften.
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. Juni 1991 nach Vollendung
des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Wien, 1. Jänner 2026
FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Obmann:
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Menitz
Geschäftsführerin:
Mag. Eva Maria Strasser
FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
Vorsitzender:
Mag. Ulrich Schmidt
Berufsgruppenleiterin:
Barbara Withalm
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Vorsitzende:
Barbara Teiber, MA
Bundesgeschäftsführer:
Mario Ferrari
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
Wirtschaftsbereichsvorsitzende:
Dietmar Hartl
Wirtschaftsbereichssekretär:
Mag. Albert Steinhauser