Kollektivvertragsabschluss 2026 für Arbeiter/innen der Speditions- und Lagereibetriebe
Kollektivvertragsabschluss für den Zeitraum ab 1.4.2026
I. Änderung in den rahmenrechtlichen Bestimmungen:
1. Art. VI Arbeitszeit
Ziff 2b 2. Abschnitt wird wie folgt geändert:
"Sobald innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes das Zeitguthaben an Normalarbeitszeit mehr als 60 Stunden 50 Stunden (gültig ab 1.4.2026) beträgt, ist dieses mit einem Zuschlag von 50 % des Grundstundenlohnes auszubezahlen. Die Auszahlung aller Stunden, die die Grenze von 60 Stunden 50 Stunden (gültig ab 1.4.2026) innerhalb eines Kalendermonats übersteigen, ist gemeinsam mit der Lohnabrechnung des Folgemonats vorzunehmen".
2. Art. VIa Differenzmehrarbeit
Ziff 3 lautet wie folgt:
"Aus Differenzmehrarbeit ab 1.10.2024 entstandenes Zeitguthaben am Ende einer Durchrechnungsperiode, welches nicht übertragbar ist, ist zuschlagsfrei zu behandeln.
Ab 1.4.2026 monatlich geleistete Differenzmehrarbeit ist mit der Lohnabrechnung des Folgemonats auszubezahlen, sofern keine Abgeltung in Zeitausgleich vereinbart wurde. Differenzmehrarbeit im Rahmen der Gleitzeit ist grundsätzlich zuschlagsfrei zu behandeln."
II. Änderung der Lohnordnung mit 1.4.2026:
Sämtliche kollektivvertraglichen Löhne und Lehrlingseinkommen werden ab 1.4.2026 betraglich um 2,8 % (kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen) erhöht.
Überzahlungen: Die Ist-Löhne der Arbeiter sind am 1. April 2026 um jenen Eurobetrag zu erhöhen, um den der jeweilige kollektivvertragliche Lohnsatz am 1. April 2026 angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).
III. Diese Bestimmungen treten mit 1.4.2026 in Kraft.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Überblick zum KV Abschluss erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.
Der überarbeitete KV-Text wird mit der Gewerkschaft noch abgestimmt und steht danach online unter https://wko.at/spediteure zur Verfügung. Die aktuelle Lohntafel ist online verfügbar bzw. auch im Kollektivvertrag abgebildet.