Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2026
Zusatzkollektivvertrag
für die Arbeiter der Speditions- und Lagereibetriebe Österreichs
gültig ab 1. Juli 2026
bis einschließlich 31. Dezember 2026
Zusatzkollektivvertrag
Artikel I − Vertragspartner
Der Zusatzkollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Spedition und Logistik,1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 andererseits, in den weiteren Bestimmungen dieses Kollektivvertrages abgekürzt als Fachverband und Gewerkschaft bezeichnet.
Artikel II − Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt:
a) Räumlich: für das gesamte Bundesgebiet Österreichs
b) Fachlich: für die dem Fachverband zugehörigen Unternehmungen des
- Spediteurgewerbes, für die aufgrund einer Berechtigung für das Spediteurgewerbe ausgeübte Tätigkeit,
- Lagereigewerbes
c) Persönlich: für alle Arbeiter und gewerblichen Lehrlinge, die bei einem Dienstgeber gem. lit. b) beschäftigt sind. Arbeiter im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Dienstnehmer, die nicht dem Angestelltengesetz in seiner jeweils gültigen Fassung unterliegen.
Artikel III – Geltungsdauer
- Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 1.7.2026 in Kraft und ist ein Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für die Arbeiter der Speditions- und Lagereibetriebe Österreichs.
- Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 31.12.2026 ausser Kraft.
Artikel IV – Steuerfreie Mitarbeiterprämie für das Jahr 2026 (Kalendermonate Juli bis Dezember)
Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2026 (Kalendermonate Juli bis Dezember) eine Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Ziffer 478 lit f EStG 1988 in der Höhe von maximal € 500,00 steuerfrei zur Auszahlung bringen.
In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiterprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer:innen ersetzt werden.
Es muss nicht an alle Mitarbeiter:innen der gleiche Betrag gezahlt werden, eine sachliche Differenzierung ist zulässig.
Bei der Mitarbeiterprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.
Die Gewährung einer allfälligen Mitarbeiterprämie erfolgt freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung für die Betriebe.
Wien, am 30.06.2026
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Spedition und Logistik
Die FV Obfrau:
KommRin Josefine-Bernadette Deiser
Die Geschäftsführerin:
Mag. Gritta Grabner
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida
Der Vorsitzende:
Roman Hebenstreit
Die Generalsekretärin:
Mag.a Anna Daimler
Der Fachvereichssekretär:
Toni Pravdic