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Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter, Angestellte

Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2026

Zwischen dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und der Gewerkschaft GPA sowie der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen (Details in den Beilagen):

1. Mit Wirkung ab 1.5.2026 (auch bei Arbeitsverhältnissen, die am 30.4.2026 bestanden haben und deren Ende vor dem 28.5.2026 liegt) Erhöhung der

  1. Grundstufen der kollektivvertraglichen Mindest-Gehälter bzw. -Löhne um 3,0 %;
  2. Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,85 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten).

2. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption:

  1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und
  2. zusätzliche individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw. Lohnsumme.

3. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption:

  1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und
  2. zusätzliche Einmalzahlung in der Höhe von mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes oder des durchschnittlichen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes der Arbeiterinnen, Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnittes der Ist-Löhne und -Gehälter aller Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2026.

4. Freizeitoption: Durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil oder die gesamte Ist-Erhöhung in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Anstelle der prozentuellen Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw. -Lohnes im Ausmaß von 1,85 % gebührt bei volle·r Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß vori 3 Stunden 6 Minuten (bei Vollzeitbeschäftigten). Die Erhöhung um 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) ist jedenfalls vorzunehmen.

5. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen sowie der Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten um 3,0 %.

6. Erhöhung der kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen um 3,0 %.

7. Die Zulage für die 2. Schicht beträgt: € 1,187 ab 1.5.2026, € 1,364 ab 1.5.2027, € 1,500 ab 1.5.2028.

8. Die Zulagen für die 3. Schicht sowie Nachtarbeit betragen: € 3,832 ab 1.5.2026, € 4,000 ab 1.5.2027.

9. Erhöhung der übrigen im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 3 %.

10. Änderungen im Rahmenrecht laut Beilage.

Wien, am 28.5.2026

Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie

Obmann:

KR Ing. Wolfgang Hesoun

Geschäftsführerin:

Mag. Marion Mitsch

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA

Wirtschaftsbereichsvorsitzender:

Harald Zebedin

Wirtschaftsbereichssekretärin:

Eva Scherz

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Reinhold Binder

Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach