Information zum Kollektivvertragsabschluss für Fahrschulen 2023

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsabschluss 2023
Kollektivvertrag für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs

Die Kollektivvertragsparteien beschließen folgende Änderungen:

1. Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehr-Assistenten
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der
Fahrschullehrer um 10 Prozent und der
Fahrlehrer um 10 Prozent,
Fahrlehr-Assistent um 10 Prozent

2. Büroangestellte
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Büroangestellten
mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit um 10 Prozent, mit schwieriger kaufmännischer Tätigkeit um 10 Prozent

3. Bürolehrlinge
Bürolehrlinge erhalten ein Lehrlingseinkommen in folgender Höhe:
im 1. Lehrjahr € 836
im 2. Lehrjahr € 1.040
im 3. Lehrjahr € 1.441
Diese Werte ergeben eine Erhöhung um 10 Prozent.

4. Die Zulagen werden um 10 Prozent valorisiert.

5. Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 10 Prozent erhöht.

6. Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Beschäftigungsverhältnis des zukünftigen Fahrlehr-Assistenten und der Ausgestaltung der verpflichtenden Weiterbildung der Fahrlehrer/Fahrschullehrer beschäftigt.

7. Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab 1. April 2023.

8. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2023 in Kraft.