Information zum KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros 2017

Gilt für:
Österreichweit

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier / Wirtschaftsbereich 14 "Glückspiel, Tourismus, Freizeit" einerseits und der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftkammer Österreich andererseits haben bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 30.11.2016 folgendes Ergebnis erzielt:

1. Gehaltsrechtlicher Teil 

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 um 1,2 %, mindestens € 20, maximal € 30 erhöht.

Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden ebenfalls per 1.1.2017 um 1,2 % erhöht.

Rundungsregelung: Die sich ergebenden Beträge sind jeweils auf volle Eurobeträge aufzurunden.

Es wird empfohlen, bei Überzahlung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter diese Erhöhung ebenfalls zu gewähren, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.

Unter den Begriff Überzahlung fallen weder Überstundenpauschale noch Zulagen. Grundlage für die Berechnung ist das Monats-Gehalt für Dezember 2016 (ohne Sonderzahlungen).

2. Arbeitsrechtlicher Teil 

Im Abschnitt VII, Z.6

werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste von € 15,33 auf 15,51 bzw. von € 30,63 auf 31 erhöht.

Die im KV-Abschluss vom 6.12.2012 vereinbarte Vorgangsweise für die Feststellung der für die Gehaltsverhandlung herangezogenen Inflationsrate wird beibehalten: Maßgeblich ist der 12-Monatsschnitt des von der Statistik Austria veröffentlichten VPI-national für den Betrachtungszeitraum November des Vorjahres bis Oktober des laufenden Jahres.