Kollektivvertrag Lohnabschluss Schuhindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2020

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE 

I – Geltungsbereich

Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.

Fachlich: Für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie.

Persönlich: Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. 

II – Neufestsetzung des Lohntarifes

Die tariflichen Wochenlöhne, die Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) und die Lehrlingsentschädigungssätze werden laut Lohntarif per 1. September 2020 neu festgesetzt. 

III – Erhöhung der Ist-Löhne

Die vor dem 1. September 2020 tatsächlich bezahlten Stundenlöhne einschließlich aller Zulagen (Stundenlohn x 40 = Gesamtwochenverdienst) sind per 1. September 2020 um 1,6 % pro Monat zu erhöhen. 

Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der um die IST-Lohnerhöhung erhöhte bisherige Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht. 

IV – Erhöhung der Akkorde und akkordähnliche Prämien 

1) Die bestehenden Akkorde sind mit Geltung 1. September 2020 um 1,6 % pro Monat zu erhöhen. Dies ist so durchzuführen, dass die innerbetrieblichen Akkordgrundlagen (Akkordsätze) um den genannten Prozentsatz anzuheben sind, wobei die betriebliche Akkordbasis (jetzt Relationstabelle, vergleiche Lohntarif) zumindest der ab 1. September 2020 gemäß § 7 (5) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 geltenden kollektivvertraglichen Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) entsprechen muss.

2) Danach ist zu überprüfen, ob der gemäß Abs. 1 erhöhte Durchschnittsverdienst der Betriebsabteilung bzw. Arbeitnehmergruppe den Bedingungen des § 7 (6) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist unter sinngemäßer Anwendung des § 7 (9) eine weitere Anhebung der Akkordgrundlagen (Akkordsätze) durchzuführen.

3) Die Abs. 1 und 2 sind für akkordähnliche Prämien sinngemäß anzuwenden, so dass der Durchschnittsverdienst zum 1. September 2020 um 1,6 % pro Monat angehoben wird. 

V – Erhöhung sonstiger Prämien 

Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem tatsächlichen Wochenlohn sonstige Prämien, so ist gleichfalls der tatsächliche Gesamtwochenverdienst per 1. September 2020 um 1,6 % pro Monat zu erhöhen.

Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der so erhöhte Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht. 

VI – Zulagen und Zuschläge 

Allfällige Zulagen und Zuschläge sind um 1,6 % per 1. September 2020 zu erhöhen. 

VII – Corona-Zulage für besonderen Einsatz und die Arbeitsbelastung während der Covid-19Pandemie in der Zeit seit dem 16.3.2020 (Beginn des Lock-down)

1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche seit 16.3.2020 beim selben Unternehmen beschäftigt sind, ist für ihren besonderen Einsatz und die außergewöhnliche Arbeitsbelastung durch Covid-19 eine einmalige Corona-Zulage gemäß § 124b Z. 350 lit. a EStG i.V.m. § 49 Abs. 3 Z. 30 ASVG in der Höhe von 150,00 Euro bis spätestens 30.6.2020 auszuzahlen. 

2. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen aliquoten Teil der Zulage entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß laut regulärem Einkommensbezug im Februar 2020. 

3. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die aufgrund einer Kündigung durch das Unternehmen vor Fälligkeit der Corona-Zulage aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten die Prämie bei Beendigung. 

VIII – Geltungsbeginn 

Inkrafttreten: 1.6.2020


Wien, am 23. Juni 2020

FACHVERBAND TEXTIL-BEKLEIDUNG-SCHUH-LEDER

Der  Obmann:

Ing. Manfred Kern

Die Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser


Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie

Der Berufsgruppenvorsitzende:

Komm. Rat. Joseph Lorenz


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND 
Gewerkschaft PRO-GE

Der Bundesvorsitzende:

Rainer Wimmer


Der Bundessekretär:

Peter Schleinbach

Der Sekretär:

Gerald Cuny-Kreuzer


                 Lohntarif
       ab 1. September 2020

    für die Arbeiter und Arbeiterinnen
 in der österreichischen Schuhindustrie

Kategorie:kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche
(40 Stunden) in
das sind pro Stunde Relationstabelle (Akkordbasis bzw. Prämien) 
 EuroEuro 
A352,768,820,86120
B356,828,930,86771
C360,899,030,86833
D364,959,130,87796
E369,029,230,90521

Lehrlingsentschädigungssätze ab 1. September 2020 monatlich

a) Lehrberufe mit dreijähriger oder längerer Lehrzeit:

Euro
1. Lehrjahr584,00
2. Lehrjahr731,00
3. Lehrjahr938,00
4. Lehrjahr1.078,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

Euro
1. Lehrjahr584,00
2. Lehrjahr806,00