Lohn-/Gehaltsordnung Garagen-, Tankstellen-, Serviceunternehmungen, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2024

Gilt für:
Österreichweit

Löhne und Gehälter nach Verwendungsgruppen

Lohn- und Gehaltstafel für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen gültig ab 1.1.2024

Arbeiter (Beträge in Euro) VG 1 VG 2
bis zum vollendeten 3. Dienstjahr 1.961,00 1.995,00
bis zum vollendeten 6. Dienstjahr 2.011,00 2.067,00
bis zum vollendeten 9. Dienstjahr 2.061,00 2.138,00
ab dem 10. Dienstjahr  2.111,00 2.210,00
 Angestellte (Beträge in Euro) VG 3 VG 4 VG 5 VG 6
bis zum vollendeten 3. Dienstjahr 2.037,00 2.083,00 2.240,00 2.417,00
bis zum vollendeten 6. Dienstjahr 2.121,00 2.179,00 2.341,00 2.531,00
bis zum vollendeten 9. Dienstjahr 2.206,00 2.276,00 2.448,00 2.642,00
ab dem 10. Dienstjahr  2.289,00 2.372,00 2.550,00 2.754,00

Rahmenrechtliche Änderung:

§ 4 Pkt 1 wird um eine lit d ergänzt:

"Umkleidezeiten  gelten, sofern sie im Betrieb anfallen und es sich dabei um den Wechsel dienstnotwendiger Kleidung handelt, als Arbeitszeit."


Hinweis:
Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Verfassers ist ausgeschlossen.