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Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Wien
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter, Angestellte
Geltungsdauer:
1.1.2026 - 31.12.2026

Kollektivvertrag

(Lohnabkommen)

Gültig ab 1.1.2026

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.

2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.

3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

§ 2 Lohnabkommen

Die kollektivvertraglichen Lohnsätze werden mit 1.1.2026 um 2,3 %, gerundet auf den nächsthöheren Eurobetrag, erhöht (Betrachtungszeitraum der rollierenden Inflation (VPI): November 2024 bis Oktober 2025).

Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer:innen.

Beschäftigungsgruppe Monatslöhne 2026
1. Spezialfacharbeiter € 2.555,00
2. Facharbeiter € 2.466,00
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter € 2.422,00
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) € 2.346,00
5. Solarienwart € 2.338,00
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter € 2.256,00

Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:

Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter

Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker  

Lohngruppe 2: Facharbeiter

Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf. 

Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter

Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.

Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)

Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 5: Solarienwart

Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter

Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).

Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.

§ 3 Erhöhung der Überbezahlungen

Die zum 30.11.2024 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.

§ 4 Begünstigungsklausel

Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.

§ 5 Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2026.

§ 6 Schlussbestimmungen

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, rahmenrechtliche Themen bei Bedarf unterjährig zu besprechen


Wien, am 10.3.2026

Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Fachgruppenobmann: 

Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger

Fachgruppengeschäftsführer:

Mag. Christian Ackerler

Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Fachgruppenobfrau:

KommR Gerti Schmidt

Fachgruppengeschäftsführer:

Manuel Preinreich, MA

Für die
Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien

Vorsitzender:

Roman Hebenstreit

Generalsekretärin:

Mag. Anna Daimler, BA

Fachbereichsvorsitzender:

Gerald Mjka

Fachbereichssekretärin:

Catalina Körner