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Lohnordnung F Chemische Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Geltungsdauer:
1.5.2026 - 30.4.2027

Monatslohntarif

Für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge der Firmen

LAT Nitrogen Linz GmbH, 
Patheon Austria GmbH & CoKG,
ESIM Chemicals GmbH,
Aurorium Austria GmbH und
Nufarm GmbH & Co KG.

Beilage F zum Kollektivvertrag vom 12. Juni 2026


Ab 1. Mai 2026 gilt bei 38-stündiger wöchentlicher Arbeitszeit nachstehende Lohntabelle:

Kategorie Bezeichnung Monatsgrundwert
in Euro
15 Spezialfacharbeiter Sonderklasse I 3.756,30
14 Spezialfacharbeiter Sonderklasse II 3.662,32
13 Spezialfacharbeiter I 3.568,46
12 Spezialfacharbeiter II 3.474,69
11 Qualifizierte Facharbeiter I 3.380,91
10 Qualifizierte Facharbeiter II 3.287,11
09 Facharbeiter I 3.199,11
08 Facharbeiter II 3.124,78
07 Angelernte Arbeiter I 3.035,70
06 Angelernte Arbeiter II 2.960,19
05 Angelernte Arbeiter III 2.883,97
04 Angelernte Arbeiter, Sonst.Arbeiter I 2.814,27
03 Sonstige Arbeiter II 2.738,01
02 Sonstige Arbeiter III 2.675,18

Die Zuordnung der Arbeiter zu den einzelnen Kategorien ergibt sich aus der betrieblichen Verein- barung über die lohnmäßige Einstufung der Arbeiter und Arbeiterinnen der oben angeführten Un- ternehmen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Vom Monatsgrundwert wird der Erfahrungswert berechnet, allenfalls auch die Funktionszulage und die Vertretungszulage.

Lehrlingseinkommen Euro/Monat
Lehrlinge im 4. Lehrjahr 2.231,50
Lehrlinge im 3. Lehrjahr 1.912,50
Lehrlinge im 2. Lehrjahr 1.594,00
Lehrlinge im 1. Lehrjahr 1.275,00