Lohnordnung Film- und Musikwirtschaft (Nichtfilmschaffende), Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2021

Gültigkeit:
1.1.2021 - 31.12.2021
Gilt für:
Österreichweit

b) Lohntabelle:

monatlich stündlich
Lohngruppe I
Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung. Weiters jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren ab dem 4. Monat Betriebszugehörigkeit. Bis zum 3. Monat erhalten diese jugendlichen Mitarbeiter 75 % dieser Lohngruppe I 1.680,22 9,71
Lohngruppe II
Arbeitnehmer mit bestimmter Verantwortung: Arbeitnehmer, die entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung haben  1.695,51 9,80
Lohngruppe III
Arbeitnehmer mit Zweckausbildung:
Arbeitnehmer, mit einer Zweckausbildung und  entsprechender Arbeitserfahrung und Verantwortung.
1.769,94 10,23
Lohngruppe IV
Qualifizierte Arbeitnehmer mit Zweckausbildung:
Arbeitnehmer mit einer längeren Zweckausbildung,  großen Arbeitserfahrungen und dementsprechende  Verantwortung
1.916,68 11,08
Lohngruppe V
Facharbeiter:
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung mit großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit im Regelfall selbständig aus.
2.117,69 12,24
Lohngruppe VI
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) mit sehr großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender  Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit selbständig aus. Bei entsprechender Weiterbildung u. Jobmöglichkeit im  Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe V nach 6 Jahren in die Lohngruppe VI umgestuft werden 2.353,68 13,60
Lohngruppe VII
Besonders qualifizierte Facharbeiter:
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) mit hervorragenden  Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung in Vorarbeitertätigkeit. Bei entsprechender Weiterbildung und Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der  Lohngruppe VI nach 6 Jahren in die Lohngruppe VII umgestuft werden
2.448,77 14,15

c) Lehrlingsentschädigungen

LehrjahrEuro
1. Lehrjahr   688,51
2. Lehrjahr   863,76
3. Lehrjahr 1134,29
4. Lehrjahr 1581,47

d) SEG-Zulagen

ZulagenartEuro
Schmutzzulage 0,60
Erschwerniszulage 0,60
Gefahrenzulage 0,89

e) Diäten

Es gelten jeweils die amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tagesdiäten und Nachtgeld

f) Messegeld

täglich .......... 30,65

g) Kilometergeld

Es gilt jeweils das geltende amtliche Kilometergeld

h) Kleiderpauschale

per anno .......... 83,84