Kündigungsfristen/-termine im Gewerbe und Handwerk, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2021

Übersichtstabelle nach Kollektivverträgen und Branchen

Gilt für:
Österreichweit

Im Text verwendete Abkürzungen:

AG = Arbeitgeberkündigung
AN = Arbeitnehmerkündigung
ML = Monatsletzter
KW = Kalenderwoche
AT = Arbeitstag

§ 1159 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 153/2017 – siehe Text und Tabelle unten

Kollektivvertrag
für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe
KündigungsfristenKündigungstermine

gilt für folgende BI bzw. Berufszweige:

BI Metalltechnik

BI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

BI Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

BI Mechatroniker

BI Fahrzeugtechnik
(ausgenommen Vulkaniseure, Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner)

BI Kunsthandwerke (ausgenommen Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art und Modeschmuckerzeuger, Musikinstrumentenerzeuger, Buchbinder, Kartonagewaren - und Etuierzeuger, und die Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände)

BI der Gesundheitsberufe (ausgenommen Miederwarenerzeuger, Schumacher und Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker)

Keine Saisonbranchen

AG: ABGB

AN:
nach 1 Monat – 1 Woche
nach 1 Jahr – 2 Wochen
nach 5 Jahren –   4 Wochen
nach 10 Jahren – 6 Wochen

AG: 15. und ML

AN: zum Ende der Arbeitswoche

Kollektivvertrag Dachdecker, Glaser und SpenglerKündigungsfristenKündigungstermine

Spengler: Saisonbranche

Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

AG:
nach 1 Monat – 2 Wochen
nach 1 Jahr – 4 Wochen
nach 5 Jahren – 8 Wochen
nach 15 Jahren – 13 Wochen
nach 25 Jahren – 16 Wochen 
AG: zum Ende der Arbeitswoche 
AN:
nach 1 Monat – 1 Woche
nach 1 Jahr – 2 Wochen
nach 5 Jahren – 4 Wochen
nach 10 Jahren – 6 Wochen
AN: zum Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag
Arbeitskräfteüberlasser
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche, aber abweichende Kündigungsbestimmungen aufgrund einer Änderung des AÜG AG:
bis 12 Monate 2 Wochen
(ab 1.1.2023    3 Wochen)
nach 12 Monaten bis 18 Monate 4 Wochen
nach 18 Monaten bis 2 Jahre 6 Wochen
nach 2 Jahren bis 5 Jahre 2 Monate
nach 5 Jahren bis 15 Jahre 3 Monate nach 15 Jahren bis 25 Jahre 4 Monate
nach 25 Jahren 5 Monate
AG:
bis 18 Monate: Ende der betrieblichen Arbeitswoche
nach 18 Monaten: 15. oder ML  
 

AN:
bis 24 Monate 2 Wochen
nach 24 Monaten 4 Wochen

AN:
Ende der betrieblichen Arbeitswoche

Kollektivvertrag
Gewerbe Agrarservice
KündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert 

AG:
bis 18 Monate - 1 Woche
mehr als 18 Monate – 2 WO
mehr als 45 Monate – 5 Wochen
mehr als 90 Monate – 7 Wochen

AG und AN:
bis 18 Monate 15. und ML
nach 18 Monaten nur ML 

 

AN: 1 Woche
Kollektivvertrag
Baugewerbe
KündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

AG und AN:
bis 5 Jahre keine
ab 5 Jahren 1KW
ab 10 Jahren 2 KW
ab 15 Jahren 3 KW

AG und AN: zum letzten AT einer KW, mit Ausnahmen bei Beendigung der Baustelle   

Kollektivverträge im BaunebengewerbeKündigungsfristenKündigungstermine

davon betroffen sind die folgenden KV und Berufszweige

KV Bodenleger

KV Dachdecker

KV Glaser

KV Maler, Lackierer, Schilderhersteller

KV Tapezierer

KV Hafner, Platten-Fliesenleger und Keramiker

KV Pflasterer

KV Zimmermeister (Holzbau)

KV Steinarbeiter: Steinmetzmeister und Kunststeinerzeuger

KV Bauhilfsgewerbe

KV Brunnenmeister

Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

AG und AN:
bis 6 Monate: 1 Wochen
6 Monaten bis 5 Jahre: 2 Wochen
nach 5 bis 10 Jahre: 3 Wochen
nach 10 Jahren: 4 Wochen

AG und AN: zum letzten Tag der Arbeitswoche

Kollektivvertrag
Gablonzer Warenerzeuger
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche AG: ABGB AG: 15. und ML
AN:
4 Wochen bis 6 Monaten – 1 Woche
ab 6 Monaten bis 1 Jahr – 2 Wochen
ab 1 Jahr bis 5 Jahren – 3 Wochen
ab 5 Jahren – 4 Wochen
AN: 
zum Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag
Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeuger
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche AG: ABGB AG und AN:
15. und ML
AN: ABGB
Kollektivvertrag
Bäcker
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche AG: ABGB AG und AN:
15. und ML
AN: 1 Monat
Kollektivvertrag
Bekleidungsgewerbe, Miederwarenerzeuger
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche

AG: ABGB

AG: 15. und ML

AN:
2 Kalenderwochen
AN:
nach 2 Kalenderwochen
Kollektivvertrag
Bewachungsgewerbe
KündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

bis 31.12.2021 gelten die bisherigen Kündigungsfristen weiterhin

bis 31.12.2021 gelten die bisherigen Kündigungsfristen weiterhin 

ab 1.1.2022
AG:
bis zum vollendeten
3. Jahr – 2 Wochen
5. Jahr – 4 Wochen
10. Jahr – 6 Wochen
mehr als 10 Jahren 8 Wochen

AN: immer 2 Wochen

ab 1.1.2022
AG und AN:
 Sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern kann das Arbeitsverhältnis täglich gekündigt werden.

Kollektivvertrag
Buchbinder
KündigungsfristenKündigungstermine
 Keine Saisonbranche

AG: ABGB

AG: 15.und ML

AN: 1 WocheAN: Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag
Chemisches Gewerbe
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche

AG: ABGB

AG: 15.und ML

AN: ABGBAN: 15.und ML
Kollektivvertrag Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerKündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

bis 31.12.2021 gelten die bisherigen Kündigungsfristen weiterhin:

im ersten Arbeitsjahr beidseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ab Beginn des zweiten Arbeitsjahres beträgt die Kündigungsfrist beidseitig eine Woche.

bis 31.12.2021 gelten die bisherigen Kündigungs-fristen weiterhin:

im ersten Arbeitsjahr beidseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ab Beginn des zweiten Arbeitsjahres beträgt die Kündigungsfrist beidseitig eine Woche.

ab 1.1.2022
Für Kündigungen, welche ab dem 01.01.2022 ausgesprochen werden, beabsichtigen die Sozialpartner eine neue Regelung zu schaffen.

ab 1.1.2022
Für Kündigungen, welche ab dem 01.01.2022 ausgesprochen werden, beabsichtigen die Sozialpartner eine neue Regelung zu schaffen.

Kollektivvertrag 
Allgemeiner KV der
Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe)
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche
AG: ABGBAG: 15. und ML
AN: ABGBAN: ABGB
Kollektivvertrag
Fleischer
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG und AN: 15. und ML
AN: 1 Monat
Kollektivvertrag
Friseur
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15.und ML
AN: 2 WochenAN: nach 2 Wochen
Kollektivvertrag
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGB
AG: 15. und ML
AN: 2 WochenAN: nach 2 Wochen
Kollektivvertrag
Gewerbliche Forstunternehmen
KündigungsfristenKündigungstermine

Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

AG:
Bis 18 Monate – 1 WO
mehr als 18 Monate – 2 WO
mehr als 45 Monate – 5 WO
mehr als 90 Monate – 7 WO
AG: 15. und ML
AN: 1 WocheAN: 15. und ML
Kollektivvertrag
Blumenbinder, -händler (Floristen)
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: 1 MonatAN: 15. und ML
Kollektivvertrag

Landschaftsgärtner

Kollektivvertrag
Friedhofsgärtner

KündigungsfristenKündigungstermine

Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

AG:
bis 18 Monate – 1 WO
mehr als 18 Monate – 2 WO
mehr als 45 Monate – 5 WO          
mehr als 90 Monate – 7 WO
AG: 15. und ML
AN: 1 WocheAN: 15. und ML
Kollektivvertrag
Konditoren
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG und AN: 
15. und ML
AN: 1 Monat
KollektivvertragKündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert

KV Holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe

Holzgestalter wie:
Bildhauer, Binder, ... Saisonbranche

AG und AN:
nach 1 Monat 2 Wochen
nach 1 Jahr 3 Wochen
nach 9 Jahren 6 Wochen
nach 22 Jahren 9 Wochen
AG und AN: zum Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag
Karosseriebauer
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche
AG: ABGBAG: 15. und ML
AN: ABGBAN: 15. und ML
Kollektivvertrag
Kunststoffverarbeiter
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche
AG: ABGBAG: 15. und ML
AN: ABGBAN: 15. und ML
Kollektivvertrag
Musikinstrumentenerzeuger
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine Saisonbranche
AG: ABGBAG: 15. und ML
AN: ABGBAN: 15. und ML
Kollektivvertrag
Tischler
KündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariert
AG und AN:
nach 1 Monat 2 Wochen
nach 1 Jahr 3 Wochen
nach 9 Jahren 6 Wochen
nach 22 Jahren 9 Wochen
AG und AN: zum Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag
Kürschner
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: 2 KalenderwochenAN: nach 2 Kalenderwochen
Kollektivvertrag
Sticker, Stricker, Weber ...
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGB
AG: 15. und ML
AN: 2 KalenderwochenAN: nach 2 Kalenderwochen
Kollektivvertrag
Molkereien
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG und AN:
15. und ML
AN: 1 Monat
Kollektivvertrag
Müller
Mischfuttererzeuger
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG und AN: 
15. und ML 
AN: 1 Monat
Kollektivvertrag
Nahrungs- und Genussmittel
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG und AN: 
15. und ML
AN: 1 Monat
Kollektivvertrag
Rauchfangkehrer
KündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariertAG und AN: 
bis 3 Jahre 2 Wochen
nach 3 Jahren 3 Wochen
nach 5 Jahren 4 Wochen
nach 10 Jahren 6 Wochen
AG und AN:
zum Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag SattlerKündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: 2 KalenderwochenAN: nach 2 Kalenderwochen
Kollektivvertrag
Schuhmacher
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: 2 KalenderwochenAN: nach 2 Kalenderwochen
Kollektivvertrag
Orthopädieschuhmacher
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: 2 KalenderwochenAN: nach 2 Kalenderwochen
Kollektivvertrag
Schädlingsbekämpfer
KündigungsfristenKündigungstermine
Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im KV deklariertbis 31.12.2021
gelten die bisherigen Kündigungsfristen weiterhin
bis 31.12.2021
gelten die bisherigen Kündigungsfristen weiterhin
AN: 2 Wochen und nach mehr als 10 Jahren 4 Wochenab 1.1.2022
AG und AN:

Sowohl die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber können die Kündigung des Arbeitsverhältnisses täglich aussprechen.
Kollektivvertrag
Textilreiniger
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: 1 WocheAN: zum Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag
Vulkaniseure
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: zum Ende der Arbeitswoche
Kollektivvertrag
Zahntechniker
KündigungsfristenKündigungstermine
Keine SaisonbrancheAG: ABGBAG: 15. und ML
AN: ABGBAN: 15. und ML

Fotografengewerbe NÖ: 
Verhandlungen auf Landesebene laufen noch. Noch keine Änderungen im KV!*)

*) In dieser Brache wird noch bezüglich der Kündigungsfristen bei Arbeitnehmerkündigung bzw. um die Kündigungstermine bei AG - und AN – Kündigungen verhandelt

Kündigungsbestimmungen gemäß § 1159 ABGB ab 1.10.2021 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 153/2017

(1) Ist das Dienstverhältnis ohne Zeitbestimmung eingegangen oder fortgesetzt worden, so kann es durch Kündigung nach folgenden Bestimmungen gelöst werden.

(2) Mangels einer für den Dienstnehmer günstigeren Vereinbarung kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen.

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate.

Durch Kollektivvertrag können für Branchen, in denen Saisonbetriebe im Sinne des § 53 Abs. 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974 überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt werden.*)

*) Der Absatz betrifft Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im Kollektivvertrag deklariert

(3) Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung nicht unter die im Absatz 2 bestimmte Dauer herabgesetzt werden; jedoch kann vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am Fünfzehnten oder am Letzten des Kalendermonats endigt.

(4) Mangels einer für ihn günstigeren Vereinbarung kann der Dienstnehmer das Dienstverhältnis mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen.

Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem Dienstnehmer vereinbarte Kündigungsfrist. Durch Kollektivvertrag können für Branchen, in denen Saisonbetriebe im Sinne des § 53 Abs. 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974 überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt werden.*)

*) Der letzte Satz im Absatz betrifft Saisonbranchen – vom ÖGB anerkannt und im Kollektivvertrag deklariert

(5) Ist das Dienstverhältnis nur für die Zeit eines vorübergehenden Bedarfes vereinbart, so kann es während des ersten Monats von beiden Teilen jederzeit unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden.


Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben in dieser Information sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors/Verfassers ist ausgeschlossen.

Diese Information berücksichtigt die Rechtslage mit Stand 1.10.2021.